Ein 30-jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck kontrolliert. Er zahlte 986 Euro, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Strafanzeige wegen fehlendem Führerschein und Versicherungsschutz.
Seebad Ahlbeck: Folgen nach Fahrt mit Elektroroller

Seebad Ahlbeck (ost)
Am gestrigen Feiertag am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck kontrollierten Bundespolizisten einen 30-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Er war mit einem Elektroroller unterwegs und wollte nach Ahlbeck. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass er zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben war. Der Mann bezahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 Euro und konnte somit eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.
Weil der Pole weder einen Führerschein noch Versicherungsschutz für den Elektroroller (max. Geschwindigkeit 55 km/h) vorweisen konnte, wurde Strafanzeige erstattet. Die Weiterfahrt mit dem E-Roller wurde ihm untersagt.
Quelle: Presseportal








