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Smartphone als Tatmittel: Kinder und Jugendliche versenden intime Videos

Im Landkreis Vorpommern-Rügen stellt die Polizei vermehrt Fälle von Cybergrooming fest. Täter nutzen emotionale Nähe, um intime Aufnahmen zu erpressen.

Foto: Depositphotos

Landkreis Vorpommern-Rügen (ost)

Im Zuge laufender Untersuchungen hat die Polizei vermehrt Fälle von Cybergrooming im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt: Eine steigende Anzahl von Kindern und Jugendlichen sendet auf Anfrage von Tätern intime Videos oder Bilder.

Die Täter agieren geschickt und systematisch: Sie geben sich in Chats oder Apps oder als virtuelle Mitspieler in Online-Spielen als Gleichaltrige aus, bauen emotionale Nähe auf und überreden die minderjährigen Opfer schließlich dazu, private Aufnahmen zu verschicken. Diese Inhalte werden dann nicht nur gespeichert und verbreitet, sondern dienen oft auch der Erpressung mit dem Material (sogenannte „Sextortion“).

Wichtig: Auch wenn die Inhalte „freiwillig“ verschickt wurden, liegt strafbares Verhalten der Täter vor. Die Betroffenen sind Opfer – keine Täter. Eltern, Lehrkräfte und alle Bezugspersonen sind aufgefordert, Kinder altersgerecht über die Gefahren im Internet aufzuklären. Niemand sollte sich schämen, Hilfe zu suchen. Wir appellieren jedoch besonders an Eltern: Überprüfen Sie regelmäßig die Handys und Laptops Ihrer Kinder und Jugendlichen. Eine Überprüfung von Chats in Apps wie WhatsApp, TikTok oder Instagram kann solche Fälle aufdecken und gegebenenfalls verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen selbst Bilder oder Videos von sich verschicken.

Nicht nur die Kontrolle ist wichtig, sondern auch die Aufklärung von Anfang an bei der Handynutzung. Wer bestimmte Apps oder Chatmöglichkeiten nicht von Anfang an für seine Kinder sperrt oder deren Nutzung nicht unterbindet, sollte den eigenen Kindern klar machen, dass sie sich sofort an die Eltern wenden sollen, wenn sie selbst Bilder oder Videos mit sexuellem Inhalt erhalten. Kindern sollte unmissverständlich gesagt werden, dass es niemals in Ordnung ist oder eine einfache Angelegenheit ist, wenn sie zu Sex-Chats mit Unbekannten aufgefordert werden oder zum Versenden von Nacktbildern.

Je früher Anzeige erstattet wird, desto besser kann die Polizei handeln. Insbesondere Schulpersonal, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit sind aufgefordert, bei Verdachtsfällen nicht zu zögern und sofort die Polizei zu informieren. Gerade in diesen Fällen ist es entscheidend, dass die Polizei frühzeitig eingreifen kann, um Täter zu identifizieren und weitere Übergriffe zu verhindern. Schnelles Handeln schützt Kinder.

Auf www.polizei-beratung.de finden sich unter dem Stichwort „Gefahren im Internet“ viele Tipps für Eltern und Kinder. Wer Bilder oder Videos auf den Handys seiner Kinder entdeckt oder es „gebeichtet“ bekommt, wendet sich bitte an die Polizei oder nutzt die Onlinewache der Landespolizei MV unter www.polizei.mvnet.de.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 919 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 818 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg von 382 im Jahr 2022 auf 409 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 328 im Jahr 2022 auf 394 im Jahr 2023. Von den Verdächtigen waren 209 männlich, 119 weiblich und 40 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 919 818
Anzahl der aufgeklärten Fälle 382 409
Anzahl der Verdächtigen 328 394
Anzahl der männlichen Verdächtigen 209 244
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 119 150
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 40 40

Quelle: Bundeskriminalamt

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