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Stralsund: Aggressiver Mann beschäftigt Polizei

Ein alkoholisierter Mann sorgt in Stralsund für mehrere Polizeieinsätze. Trotz Platzverweis verursacht er erneut Probleme in der Innenstadt und wird ins Krankenhaus eingewiesen.

Foto: unsplash

Stralsund (ost)

Am Morgen des gestrigen Dienstags (16.09.2025) fand gegen 09:45 Uhr ein Polizeieinsatz mit mehreren Polizeibeamten in der Ossenreyerstraße in Stralsund statt. Ersten Informationen zufolge gab es vor einem Geschäft eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Bei ihrer Ankunft trafen die Beamten auf eine Gruppe von mehreren polizeibekannten und offensichtlich betrunkenen Männern. Die Befragung gestaltete sich schwierig, wobei ein 43-jähriger deutscher Stralsunder angeblich die Beamten bespuckte und aggressiv reagierte.

Nur dank eines unbeteiligten Zeugen wurde bekannt, dass der 43-Jährige einen unbekannten Mann angegriffen und möglicherweise verletzt hatte. Es wurde auch berichtet, dass der Verdächtige ein Beil bei sich trug.

Während der Durchsuchung des 43-Jährigen leistete er Widerstand, beleidigte und bedrohte die Beamten. Aufgrund seiner heftigen Gegenwehr musste er mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert werden. Bei der Durchsuchung wurde neben einem Taschenmesser auch ein Beil gefunden, das beschlagnahmt wurde.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille beim Verdächtigen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobe in einem Krankenhaus entnommen. Um weitere Störungen zu verhindern, erhielt der renitente Störer einen Platzverweis für die Innenstadt von Stralsund.

Da der 43-Jährige den Platzverweis missachtete, kam es gegen 13:15 Uhr zu einem weiteren Vorfall in der Kleinen Parower Straße. Dort beleidigte, bedrohte und äußerte er verfassungsfeindliche Parolen gegen Mitarbeiter einer Bäckerei. Ein erneuter Alkoholtest ergab fast drei Promille, woraufhin er in ein Krankenhaus eingewiesen wurde. Er wird sich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

Quelle: Presseportal

nf24