Ein Fahrer wurde mit 90 illegalen Polenböllern und fünf Signalfackeln auf der L23 gestoppt. Er wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angeklagt.
Stralsund: Gefährliches Material im Auto

Stralsund (ost)
Am Samstagnachmittag (21.12.2024) entdeckten Bundespolizisten im Kofferraum eines Autos insgesamt 90 Polenböller. Der 27-jährige Fahrer wurde während einer Kontrollstelle auf der L23, die von Barth nach Löbnitz führt, gestoppt und überprüft.
Als er gefragt wurde, ob er gefährliche Gegenstände dabei habe, antwortete der Mann aus Ribnitz-Damgarten, dass er drei Knaller im Kofferraum habe. Bei der Inspektion des Kofferraums fanden die Beamten insgesamt 90 sogenannte „Polen-Böller“ der Kategorie F3, die keine CE-Kennzeichnung hatten. Die Nettoexplosivmasse betrug 131,50 Gramm. Außerdem wurden fünf Signalfackeln beschlagnahmt. Der Mann konnte keine Erlaubnis oder Sachkundenachweis für den Besitz der gefährlichen Gegenstände und Seenotrettungsmittel vorlegen.
Er wird nun wegen des unerlaubten Erwerbs und Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß dem Sprengstoffgesetz zur Rechenschaft gezogen.
Die Bundespolizei warnt davor, dass die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Gefährlichkeit strafbar ist. Wer dennoch solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoff- und/oder Zollrecht. Dies kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Die Strafverfolgung wird durch die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper ergänzt. Der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland ebenfalls verboten.
Quelle: Presseportal








