Der Stralsunder Zoll findet 141 Gramm und 7 ml Cannabis-HHC Produkte in einem Rostocker Kiosk und leitet Ermittlungsverfahren ein.
Stralsund: Neue psychoaktive Substanzen sichergestellt
Stralsund (ost)
Der Zoll in Stralsund hat am 07.04.2025 bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Kiosk im Rostocker Stadtgebiet 141 Gramm und 7 ml Cannabis-HHC Produkte entdeckt. In verschiedenen Bereichen, vom Verkaufsraum bis zum Lager, haben die Zollbeamten mehrere kleine Verkaufspackungen (jeweils 1 Gramm pro Packung) mit HHC-Blüten sowie HHC-Harz in Gläsern und Kunststoffdosen beschlagnahmt. Aufgrund des Verdachts auf Handel mit neuen psychoaktiven Stoffen wurde gegen den Geschäftsführer des Kiosks ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zusätzliche Information:
Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden der Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) am 27. Juni 2024 in den Anwendungsbereich des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt sind Produkte, die den Wirkstoff HHC und die oben genannten abgeleiteten Derivate (Stoffzubereitungen) enthalten, verboten. Die Herstellung, der Erwerb und der Verkauf dieser Produkte sind nunmehr illegal. Vor dem Verbot gab es eine breite Palette von HHC-Produkten, darunter Blüten, Vapes (E-Liquids), Öle, Kapseln und Harze, die sowohl in Geschäften als auch online verkauft wurden.
Quelle: Presseportal