Fünf Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis bei der Arbeit angetroffen. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrollierten ein asiatisches Restaurant und fanden fünf Personen ohne Ausweisdokumente.
Stralsund: Zoll prüft Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen

Stralsund (ost)
Stralsund, 19. Juni 2026
Am 4. Juni 2026 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser (GES) und der Ausländerbehörde Stralsund eine Überprüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern Rügen durch. Vor Ort trafen die Beamten auf zehn asiatische Personen. Fünf Personen konnten keine Identitätsdokumente vorlegen, als sie befragt wurden. Zwei der angetroffenen Personen hatten zwar eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, die jedoch nur für Trittau (Schleswig-Holstein) gültig waren. Die fünf Personen ohne Identitätsdokumente wurden zur Ausländerbehörde in Stralsund gebracht, um ihre Identität mittels biometrischer Identitätsfeststellung durch Fingerabdrücke (Fast-ID) oder durch Eintragung im Ausländerzentralregister (AZR) festzustellen. Die Identität einer Person konnte so ermittelt werden. Die anderen vier Personen wurden von der Ausländerbehörde erfasst. Neben den eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts erhielten die fünf Asiaten eine Aufforderung zur Ausreise, innerhalb von sieben Tagen Deutschland zu verlassen. Gegen die zwei Personen, deren Arbeitserlaubnis nur für Trittau galt, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch der Arbeitgeber sieht sich mit Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern und Personen konfrontiert. Neben den Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen besteht der Verdacht, gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten wie die Melde- und Aufzeichnungspflichten verstoßen zu haben sowie den Verdacht der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Zusätzliche Information:
Illegal Beschäftigte und ihre Auftraggeber schaden allen: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren.
Quelle: Presseportal








