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Stuttgart: Haftbefehle vollstreckt, Polnische Staatsangehörige auf der BAB 11 festgenommen

Vier Polen wurden aufgrund von Haftbefehlen festgenommen, darunter einer wegen Trunkenheit im Verkehr und einer wegen Diebstahl und Körperverletzung.

Foto: Depositphotos

Pasewalk / Pomellen / Ahlbeck Insel Usedom (ost)

Ein 33-jähriger Mann aus Polen kam am 08.12.2025 gegen 05:30 Uhr als Passagier in einem Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen in Pomellen an. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Aachen eine Fahndungsnotiz zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr herausgegeben hatte. Der Pole musste eine Geldstrafe in Höhe von 850,00 Euro zahlen. Durch die Zahlung vermied er 28 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte kurz darauf seine Reise fortsetzen.

Um 18:10 Uhr wurde ein 39-jähriger Pole erwischt. Als Beifahrer in einem PKW mit deutschem Kennzeichen wurde er überprüft. Es stellte sich heraus, dass er bei drei Staatsanwaltschaften wegen Diebstahls und Körperverletzung (Augsburg, Schweinfurt und Hanau) gesucht wurde. Schließlich wurde er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Körperverletzung für 65 Tage in die JVA Neustrelitz gebracht, da er die Geldstrafe in Höhe von 2351,77 Euro nicht bezahlen konnte.

Am gestrigen Dienstag gegen 15:30 Uhr wurde ein 38-jähriger Pole in Schwennenz zu Fuß entdeckt und kontrolliert. Die Überprüfung ergab vier Ausschreibungen, darunter eine zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Mannheim. Er hätte 1800,00 Euro plus 84,50 Euro zahlen müssen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen zu vermeiden. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht. Außerdem wurde er von den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Arnsberg und Stuttgart wegen Diebstahls gesucht.

Um 15:50 Uhr wurde bei einem 53-jährigen Polen während der Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Stralsund festgestellt. Durch Zahlung einer Geldstrafe von 390 Euro konnte er 13 Tage Haft vermeiden und seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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