Bundespolizei entdeckt Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoffgesetz am Bahnhof Stralsund. Reisende aus Polen hatten unerlaubte Waffen und Böller im Gepäck.
Świnoujście: Einkaufstour mit Folgen

Stralsund (ost)
Am Samstagabend (21.03.26) haben Bundespolizisten am Bahnhof Stralsund zwei Verstöße nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz festgestellt.
Um 21:50 Uhr traf ein Reisender mit dem Zug aus Swinemünde (Polen) ein. Der 27-jährige Deutsche gab an, eine Präzisionsschleuder mit Armstütze für knapp 3,00 Euro in einem polnischen Geschäft gekauft zu haben. Obwohl dies im Ausland oft legal ist, verstößt es in Deutschland gegen das Gesetz.
Um 22:10 Uhr identifizierten die Beamten einen anderen Reisenden, der gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hatte. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie bei dem 21-jährigen Deutschen einen Böller der Kategorie F4. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis erworben werden.
Nachdem die Beamten die verbotenen Gegenstände konfisziert hatten, durften die Männer ihre Reise fortsetzen, aber der vermeintlich harmlose Einkauf im Ausland hat nun rechtliche Konsequenzen für sie. Beide müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz strafrechtlich verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art im Fernverkehr verboten ist. Daher werden auch in Zukunft gezielte Kontrollen an verschiedenen Bahnhöfen mit Fernverkehr durchgeführt.
Quelle: Presseportal








