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Thüringen: Verhaftung von fünf mutmaßlichen Rechtsextremisten

Die Bundesanwaltschaft hat heute fünf deutsche Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen und Durchsuchungen in 13 Objekten durchgeführt.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (21. Mai 2025) hat die Bundesanwaltschaft frühmorgens auf Basis von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Bürger

Benjamin H.

Ben-Maxim H. Jerome M. Lenny M. und Jason R.

verhaften lassen. Die Festnahmen fanden in Mecklenburg-Vorpommern (im Landkreis Rostock und in Wismar), Brandenburg (im Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und Hessen (Lahn-Dill-Kreis) statt. Gleichzeitig begannen dort sowie in Sachsen (Landkreis Leipzig) und Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Ilm-Kreis) richterlich angeordnete Durchsuchungen in insgesamt 13 Objekten. Diese Maßnahmen sind noch im Gange. Sie richten sich auch gegen die deutschen Staatsangehörigen

Devin K.

Claudio S. Justin W.

Die zuletzt genannten Personen befinden sich bereits in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen sie übernommen.

Die heute festgenommenen Verdächtigen werden dringend verdächtigt, Mitglieder oder – im Fall von Jerome M. – Unterstützer einer inländischen terroristischen Vereinigung zu sein (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 5 StGB), wobei sie alle als Jugendliche mit Verantwortungsreife handelten und, soweit Jason R. betroffen ist, teilweise auch als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG). Benjamin H., Lenny M. und Jason R. sollen als Anführer fungiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB). Jerome M. und Lenny M. werden zusätzlich versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), besonders schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 1 StGB) sowie Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. In diesem Zusammenhang besteht gegen Ben Maxim H. der dringende Verdacht der Beihilfe (§ 27 StGB). Lenny M. wird außerdem Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten schweren Brandstiftung, zur Sachbeschädigung und zur Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Darüber hinaus soll er mit anderen eine Mordverschwörung begangen haben (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 2 StGB).

Die Haftbefehle werfen im Wesentlichen folgenden Sachverhalt auf:

Alle zu Beginn genannten Personen gehören zu einer spätestens Mitte April 2024 gegründeten rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung namens „Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)“. Die Mitglieder dieser Vereinigung betrachten sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten hauptsächlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu diesen Taten gehören insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des politischen linken Spektrums, gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Benjamin H., Lenny M. und Jason R. sind führende Mitglieder der Vereinigung.

Um die Ziele der L.V.W umzusetzen, legten Lenny M. und Jerome M. am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern. Zu dieser Zeit war der Gebäudekomplex von mehreren Personen bewohnt, die nur durch Zufall nicht verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500.000 Euro. Ben-Maxim H. verfasste im Voraus eine Rede, mit der Lenny M. die Tat in einem Video ankündigte, um andere Mitglieder der L.V.W zu ähnlichen Aktivitäten zu ermutigen.

Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 schlugen Claudio S. und Justin W. an einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln ein Fenster ein und versuchten dann, aus einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen, um es in Brand zu setzen. Es brach jedoch kein Feuer aus. Während der Tat sprühten die beiden Verdächtigen mehrere Schriftzüge an die Unterkunft, darunter „L.V.W“, „Ausländer raus“, „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“. Sie malten auch Hakenkreuze und Siegrunen an die Wand und zeigten den sogenannten „Hitlergruß“. Lenny M. half bei der Rekrutierung von Justin W. und gab Tipps zur Tatbekleidung.

Anfang Januar 2025 planten Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Devin K. beschaffte dazu in der Tschechischen Republik zwei Kugelbomben. Aufgrund der Festnahmen von Claudio S. und Devin K. kam es jedoch nicht zur Ausführung der Tat.

Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mit Unterstützung der Landeskriminalämter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen durchgeführt. Im Zusammenhang mit den heutigen Festnahmen und Durchsuchungen sind über 220 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und Polizeikräfte der Landeskriminalämter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie des Polizeipräsidiums Mittelhessen im Einsatz.

Die festgenommenen Verdächtigen werden ab heute (21. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen rückläufigen Trend. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, wovon 36 aufgeklärt wurden. 2023 sank die Anzahl auf 23 Fälle, von denen alle aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen ging ebenfalls von 34 auf 26 zurück. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mit 470 Fällen die höchste Anzahl an Morden in Deutschland.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

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