Bundespolizisten vollstrecken sieben Haftbefehle von fünf Personen bei der Einreise nach Deutschland. Kontrollen führen zu Festnahmen und Ersatzfreiheitsstrafen.
Unerlaubte Einreise: Festnahmen und Haftbefehle an der Grenze

Pasewalk / Pomellen (ost)
Die Kontrolle eines Fernreisebusses an der Grenze auf der BAB 11 Pomellen beendete den Versuch einer 45-jährigen moldawischen Staatsangehörigen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Reisedokumente waren nicht ausreichend. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass sie wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Da sie die Geldstrafe in Höhe von 290,- Euro und die Verfahrenskosten von 155,- Euro nicht zahlen konnte, wurde sie zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe der Justiz übergeben und muss sich nun auch wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise verantworten.
Ein 31-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde kurz darauf festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte ihn wegen Erschleichens von Leistungen gesucht. Nach Zahlung von 588,- Euro konnte er sich die 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ersparen. Auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte ihn wegen desselben Tatbestands gesucht.
Am Abend kontrollierten Bundespolizisten an derselben Stelle einen türkischen Fahrer. Die Überprüfung ergab zwei Fahndungsausschreibungen. Die erste Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort konnte der 59-jährige durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2327,50 Euro abwenden und sich eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen ersparen. Auch die zweite Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung/Strafvollstreckung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Geschwindigkeitsverstoß) durch den Landkreis Helmstedt konnte er durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 187,50 EUR einschließlich Mahngebühr abwenden.
Am Samstag gegen 02:30 Uhr nahmen die Bundespolizisten am Grenzübergang in Pomellen einen 27-jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem Reisebus fest. Er war von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Festnahme/Strafvollstreckung ausgeschrieben. Da er die Kosten in Höhe von 1286 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überführt.
Gegen 16:40 Uhr desselben Tages wurde ein 24-jähriger Pole als Beifahrer in einem polnischen PKW kontrolliert. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin vor. Einmal wegen Diebstahls (450 Euro Geldstrafe oder 45 Tage Haft) und wegen Subventionsbetrugs eine Geldstrafe in Höhe von 328,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1499,73 EUR und 215,00 EUR eingezogene Gelder. Bei Nichtzahlung beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 41 Tage. Da er die Geldstrafen nicht aufbringen konnte, wurde er am Samstag in den Abendstunden ebenfalls in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








