Durchsuchungs-Maßnahme wegen ausländerfeindlicher und queerkritischer Äußerungen sowie volksverhetzender Posts gegen den Oberbürgermeister.
Unternehmer in Neubrandenburg unter Verdacht

Neubrandenburg (ost)
Seit dem frühen Morgen führt die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg eine geplante Durchsuchungsaktion bei einem engagierten Unternehmer aus Neubrandenburg durch. Es gibt mehrere Ermittlungsverfahren nach den §§ 130 und 241 StGB sowie bezüglich eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.
Dem deutschen Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, sich in den sozialen Medien offen ausländerfeindlich und queerkritisch geäußert zu haben. Diese Äußerungen überschreiten offensichtlich die Grenzen der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass er volksverhetzende und beleidigende Beiträge gegen den Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg verfasst und veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Veröffentlichung eines Tanzvideos des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer privaten Veranstaltung auf einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz überprüft.
Aufgrund der Anschuldigungen hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neubrandenburg beantragt, der heute vollstreckt wurde. Dieser wurde von den zuständigen Richtern erlassen. Die Ermittlungen in diesen Verfahren dauern an. Die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen ist noch nicht abgeschlossen.
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Claudia Berndt
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








