Übermäßiger Alkoholkonsum und Drogen am Steuer sind nicht nur zur Karnevalszeit gefährlich. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern startet eine Verkehrskampagne mit Kontrollen und Sanktionen. Auch der gewerbliche Güter- und Personenverkehr wird überprüft.
Verkehrssicherheit im Fokus: Alkohol, Drogen und Gewerblicher Verkehr

Neubrandenburg/Rostock (ost)
Die närrische Zeit steht bevor und für viele Menschen sind Alkohol oder andere berauschende Substanzen ein fester Bestandteil des ausgelassenen Feierns. Doch übermäßiger Alkoholkonsum oder die Einnahme von Drogen sind nicht nur während der Karnevals- oder Faschingszeit ein Thema für die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß der Verkehrsunfallstatistik machen Alkoholunfälle den größten Anteil (ungefähr zwei Drittel) der Unfälle unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen aus. Insbesondere junge Menschen sind immer wieder in alkoholbedingte Unfälle verwickelt. Die Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen ist am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt. Aus diesem Grund gilt für junge Fahrerinnen und Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein striktes Alkoholverbot – die Promillegrenze beträgt 0,0. Wer dennoch trinkt und erwischt wird, erhält eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Im Gegensatz zu Alkoholunfällen gibt es bei Unfällen unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen keine festgelegten Grenzwerte. Hier reicht allein der Nachweis von „Drogen“ aus. Ähnlich wie das Fahren unter Alkoholeinfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören unter anderem Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy. Welche Strafen möglich sind, wenn man unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen am Steuer erwischt wird, können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Der zweite Schwerpunkt der monatlich wechselnden Verkehrskontrollen liegt auf dem Thema „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“. Der Güterverkehr umfasst den Transport von Waren aller Art zwischen verschiedenen Orten auf Straßen, Schienen, Wasser, Luft oder in Rohrfernleitungen. Der Großteil des Güterverkehrs wird mit Lastkraftwagen durchgeführt. Ebenso wichtig und bedeutsam ist im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern der Personenverkehr, also die Beförderung von Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Ziel der Kontrollmaßnahmen ist es daher, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Straßen zu leisten. Dabei steht auch der Schutz der Fahrerinnen und Fahrer im Vordergrund, zum Beispiel in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Anlässlich des heutigen Starts der monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen haben wir auf unseren Social-Media-Kanälen ein kleines Quiz erstellt, bei dem Sie Ihr Wissen testen können – unter anderem auf unserer Facebook-Seite (Polizei Mecklenburg-Vorpommern) hier: https://www.facebook.com/PolizeiMV/?ref=bookmarks
Im Rahmen der Kampagne werden in allen acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg Verkehrskontrollen durchgeführt. Wenn Sie interessiert sind, können Sie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten medial begleiten. Hierfür kontaktieren Sie bitte die Pressestellen der Polizeipräsidien Rostock oder Neubrandenburg.
Kontakt:
Für Medienvertreter:
Antje Schulz
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
Für Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung:
Bitte an die im Text angegebene Dienststelle bzw. die Internetwache
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Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








