Die Polizei stellt zahlreiche Verstöße fest, darunter Alkoholfahrten, fehlender Versicherungsschutz und fehlende Fahrerlaubnis. Nutzer werden auf geltende Vorschriften hingewiesen.
Verstöße bei E-Scootern im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Parchim/LK LWL-PCH (ost)
Ein Vorfall kürzlich auf der B191 bei Parchim wird genutzt, um auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Gestern ereignete sich dort gegen 17:40 Uhr ein Vorfall mit einem E-Scooter-Fahrer, der mit 1,74 Promille unterwegs war. Die Einsatzkräfte mussten den Mann stoppen, und entsprechende Strafverfahren wurden gegen ihn eingeleitet.
Dieser Vorfall ist Teil einer Serie von Verstößen, die die Polizei im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Bezug auf die Nutzung von E-Scootern registriert hat. Zwischen Dezember des letzten Jahres und heute wurden 25 polizeilich relevante Vorfälle festgestellt; in einigen Fällen lagen mehrere Verstöße gleichzeitig vor.
In 15 Fällen wurden E-Scooter ohne die erforderliche Versicherung gefahren. Zudem stellten die Einsatzkräfte in 12 Fällen fest, dass die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen. In zwei Fällen hatten die Fahrer keine notwendige Fahrerlaubnis, da es sich um erlaubnispflichtige Elektrokleinstfahrzeuge handelte. Ein E-Scooter wurde nach einem Diebstahl von der Polizei gefunden und sichergestellt. In allen Fällen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.
E-Scooter gehören zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Wichtig für alle Fahrerinnen und Fahrer zu wissen: – gültiges Versicherungskennzeichen – Mindestalter von 14 Jahren – Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis im Grunde genommen nicht erforderlich – Ausnahmen bei leistungsstärkeren Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h haben – die Promillegrenzen wie im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw) gelten Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere ist die Mitnahme weiterer Personen untersagt. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und – falls nicht vorhanden – auf der Fahrbahn gefahren werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Mecklenburg-Vorpommern für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 55.641 Verkehrsunfälle. Davon waren 4.880 Unfälle mit Personenschaden, was 8,77% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.228 Fälle aus, was 2,21% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 334 Fällen registriert, was 0,6% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle betrugen 49.199, was 88,42% aller Unfälle entspricht. Innerorts gab es 3.500 Unfälle (6,29%), außerorts (ohne Autobahnen) 2.320 Unfälle (4,17%) und auf Autobahnen 437 Unfälle (0,79%). Insgesamt gab es 57 Getötete, 1.105 Schwerverletzte und 5.095 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 55.641 |
| Unfälle mit Personenschaden | 4.880 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.228 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 334 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 49.199 |
| Ortslage – innerorts | 3.500 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 2.320 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 437 |
| Getötete | 57 |
| Schwerverletzte | 1.105 |
| Leichtverletzte | 5.095 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








