Die Polizei warnt vor dem sogenannten Vorschussbetrug, bei dem Täter Vorauszahlungen verlangen und im Gegenzug vermeintliche Gewinne bzw. hohe Geldsummen in Aussicht stellen. In einem aktuellen Fall wurde einem Mann eine betrügerische Erbenzeugung vorgegaukelt, die zu einem finanziellen Schaden von 1.800 Euro führte.
Vorpommern-Greifswald: Polizei warnt vor ungewöhnlicher Betrugsmasche

Vorpommern-Greifswald (ost)
Die örtliche Polizei warnt vor einer Betrugsmasche namens Vorschussbetrug, bei der die Täter Geld im Voraus verlangen und im Gegenzug hohe Gewinne oder Geldbeträge versprechen. In diesem speziellen Fall handelt es sich jedoch um einen ungewöhnlichen Vorwand.
Ein Mann aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde bereits im Januar dieses Jahres über eine Messenger-Plattform von Unbekannten kontaktiert, die sich als Vertreter einer spanischen Anwaltskanzlei ausgaben. Sie boten dem Opfer einen angeblichen Vertrag an, bei dem er sich als Samenspender für eine zahlungskräftige Partei zur Verfügung stellen sollte. Im Erfolgsfall wurde ihm eine Summe von mehreren hunderttausend Euro versprochen. Das Geschäft sollte angeblich über zwei Anwaltskanzleien in Spanien und Berlin abgewickelt werden.
Bevor es zu einem vereinbarten Treffen kam, forderten die Täter eine Kaution in Höhe von etwa 1.800 Euro. Nach der Zahlung verlangten sie unter dem Vorwand von Auflagen und medizinischen Untersuchungen weitere 5.000 Euro.
Als der Geschädigte die genannte Kanzlei in Berlin persönlich aufsuchte, wurde der Betrug aufgedeckt. Die Kanzlei hatte keine Kenntnis von dem angeblichen Vertrag und informierte den Mann über den Betrug. Er erlitt einen finanziellen Schaden von 1.800 Euro.
Die Polizei warnt davor, dass es sich um eine Variation des klassischen Vorschussbetrugs handelt. Betrüger erfinden ständig neue, teilweise sehr bizarre Geschichten von angeblichen Erbschaften über exklusive Verträge bis hin zu ungewöhnlichen Dienstleistungen, um ihre Opfer mit extrem hohen Summen anzulocken. Ihr Ziel ist es, Zahlungen wie Kautionen, Prüfgebühren oder Bearbeitungskosten im Voraus zu erhalten.
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Quelle: Presseportal








