Drei Bootsführer und ein SUP-Boarder waren alkoholisiert, leisteten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und müssen sich nun verantworten.
Waldeck/LWSPA MV: Alkoholdelikte auf Binnenseen, Polizei nimmt Strafanzeigen auf

Waldeck/LWSPA MV (ost)
Drei betrunkene Kapitäne und ein Stand-Up-Paddler auf den Binnenseen in Mecklenburg-Vorpommern hielten am vergangenen Wochenende die Wasserschutzpolizei auf Trab.
Am Sonntag, dem 21.06.2026 gegen 14:30 Uhr, entdeckten Polizisten der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin während ihrer Streifenfahrt auf dem Schweriner Innensee ein Sportboot, das zu schnell unterwegs war. Bei der Überprüfung des Bootes stellten die Beamten fest, dass der 42-jährige Bootsführer betrunken war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,3 Promille. Der Bootsführer wurde zur Blutprobe aufgefordert und das Boot vorübergehend sichergestellt. Gegen den Bootsführer aus Schwerin wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Am Samstag, dem 20.06.2026, stellten Beamte der WSPI Waren um 12:55 Uhr auf dem Malchower See ein Sportboot fest, das ebenfalls zu schnell fuhr. Bei einer sofortigen Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Bootsführer alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2 Promille. Eine Blutprobe wurde bei dem 65-jährigen Bootsführer aus dem Landkreis MSE angeordnet. Das Sportboot und der Schlüssel wurden beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Auch am Samstagabend wurde der WSPI Schwerin um 21:00 Uhr darüber informiert, dass auf dem Neumühler See (Schwerin) ein betrunkenes Stand-Up-Paddler unterwegs sei, der angeblich andere Passanten beleidigte. Es wurde berichtet, dass der Mann aufgrund seiner Trunkenheit mehrmals ins Wasser gefallen war. Die Wasserschutzpolizei begab sich mit einem Schlauchboot zum Neumühler See, um den Paddler zu kontrollieren. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,5 Promille. Der 47-jährige SUP-Fahrer wurde aufgefordert, eine Blutprobe abzugeben. Er weigerte sich jedoch beharrlich, an Bord des Polizeibootes zu kommen. Er leistete Widerstand und musste schließlich zwangsweise aus dem Wasser geholt werden. Trotz weiteren Widerstands wurde er zur Blutentnahme gebracht. Der renitente Paddler muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen die Polizei verantworten.
Die Wasserschutzpolizei betont erneut, dass ein SUP-Board als Kleinfahrzeug gilt und die 0,5 Promille-Grenze für Fahrer gilt.
Quelle: Presseportal








