Ein 41jähriger Ukrainer wurde vom Grenzschutz zurückgewiesen und landete wegen fehlender Zahlungsmöglichkeit für eine Geldstrafe für 40 Tage in Haft.
Walsrode: Ukrainer mit Pech am 01. Oktober 2025

Pasewalk / Linken (ost)
In den frühen Morgenstunden des 01. Oktober 2025 wurde ein 41jähriger Ukrainer am grenzüberschreitenden Verkehrsweg auf der B 104 am GÜG Linken vom polnischen Grenzschutz zurückgewiesen und dann kontrollierte den Fußgänger auf dem Rückweg auch noch die Bundespolizei. Der aus Walsrode kommende Ukrainer konnte sich mit einem deutschen Aufenthaltstitel und einer Kopie seines ukrainischen Passes ausweisen. Bis dahin alles gut, doch die fahndungsmäßige Überprüfung der Person und Sachen ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Verden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die aufgerufene Geldstrafe von 800,-EUR + 81,00 EUR Kosten konnte er nicht aufbringen, sein Bekannter sollte die Summe übergeben, was auch nicht passierte, so dass er für 40 Tage Ersatzhaft in die JVA Neustrelitz überstellt wurde. Und zu guter letzt lag noch eine Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung durch die STA Celle wegen „Falscher uneidliche Aussage“ gegen ihn vor.
Quelle: Presseportal








