Die Schweriner Polizei hatte am vergangenen Wochenende alle Hände voll zu tun, als sie mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen kontrollierte. Von Fluchtversuchen bis zu körperlichem Zwang war alles dabei.
Weststadt: Mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Stoffe in Schwerin unterwegs

Schwerin (ost)
Die Schweriner Polizei hatte am vergangenen Wochenende im Rahmen des laufenden Februar-Schwerpunktthemas „Alkohol & Drogen & Medikamente“ der landesweiten Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“ viel zu tun:
Der Beginn war eine Verkehrskontrolle, bei der am Freitagabend gegen 22.10 Uhr der Fahrer eines E-Scooters in der Schweriner Weststadt kontrolliert werden sollte. Statt anzuhalten, versuchte der 38-jährige Deutsche jedoch, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Erst nach einer langen Verfolgung gelang es der Polizei, den Mann im Stadtteil Neumühle in der Straße Vor dem Wittenburger Tor zu stoppen. Der Mann stand offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen, daher wurde von der Polizei die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Außerdem war der Roller offenbar nicht haftpflichtversichert, sodass der Tatverdächtige nun neben einem Bußgeld auch eine Strafanzeige erwartet.
Eine weitere Kontrolle führte am 10.2. gegen 4:00 Uhr zu Beanstandungen: Polizeibeamte kontrollierten einen Autofahrer Am grünen Tal und bemerkten eine deutliche Alkoholisierung des 35-jährigen Deutschen. Eine von der Polizei angeordnete Blutprobenentnahme musste daraufhin mit körperlichem Zwang durchgesetzt werden, da der Tatverdächtige dies offenbar nicht akzeptieren wollte. Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erwartet den Mann nun auch ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Der Führerschein des Tatverdächtigen wurde von der Polizei eingezogen.
Am frühen Morgen des 11.2. stürzte schließlich gegen 3:20 Uhr ein 33-jähriger Schweriner (deutsch) anscheinend mit seinem Fahrrad auf einem Tankstellengelände Am grünen Tal. Er verletzte sich leicht und wurde mit dem Rettungswagen ins Klinikum gebracht. Da auch dieser Verkehrsteilnehmer alkoholisiert war (Atemalkoholwert: 2,69 Promille), war auch hier eine Blutprobenentnahme erforderlich. Der Radfahrer wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwarten.
Die Geldstrafe bei solchen Verkehrsstraftaten liegt in vielen Fällen bei mindestens einem Monatseinkommen. Hinzu kommen Verfahrenskosten für Blutprobenentnahme und Blutuntersuchung durch die Rechtsmedizin im dreistelligen Euro-Bereich, die der Verurteilte tragen muss.
Die Schweriner Polizei wird sich den gesamten Februar verstärkt dem Thema „Alkohol & Drogen & Medikamente“ im Straßenverkehr widmen und gezielte themenbezogene Kontrollen durchführen.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








