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Wismar: CDU-Blockade im Bundesrat gefährdet Sicherheit

Innenminister Pegel kritisiert CDU-Blockade wichtiger Gesetzesanpassung im Bundesrat. Die Polizei hätte mit neuer Regelung effektiver nach Täter fahnden können.

Foto: Depositphotos

Schwerin (ost)

Innenminister Christian Pegel hebt die Arbeit der Ermittlungskräfte von Polizei und Justiz im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Schwerin hervor.

„Ich danke den hochengagierten Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und der Justiz, die zunächst den Tatverdächtigen ermittelt haben und jetzt mit großem Nachdruck nach ihm fahnden. Ich unterstütze auch die Bitte der Polizei an die Bevölkerung, die Augen nach dem Täter offen zu halten. Sollten Sie aber glauben, ihn zu erkennen, rufen Sie bitte die Polizei – bitte handeln Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht selbst!“, appellierte der Innenminister am Mittwochmorgen.

Zugleich bedauerte der Minister erneut, dass im Bundesrat eine nach seiner Überzeugung wichtige und hilfreiche Gesetzesanpassung durch die CDU-geführten Bundesländer abgelehnt wurde. „Diese Blockade aus rein parteitaktischen Gründen schadet unserem Fall und vielleicht auch den Menschen in unserem Land. Denn mit einer angepassten Regelung hätte die Polizei ein Instrumentarium mehr, um nach dem flüchtigen Täter zu fahnden“, verdeutlicht Pegel.

Durch die aktuelle Reaktion der CDU-Landtagsfraktion auf seine Kritik sieht sich der Minister bestätigt: „Das hilflose Argumentieren um das eigentliche Problem herum zeigt, dass auch die CDU-Landtagsfraktion hier im Land weiß: Da hat die CDU im Bundesrat einen groben Fehler gemacht. Das Lamentieren darüber, dass man aber noch andere Regeln gewollt habe, zeigt deutlich, dass auch die CDU weiß, dass die geplante Regelung wichtig ist und den Sicherheitsbehörden jetzt fehlt. Diese Blockade im Bundesrat macht unser Land unsicherer und zwar aus rein parteiegoistischen Gründen der Unions-geführten Ländern“, so Pegel.

Änderung der Strafprozessordnung zur Terrorismusbekämpfung geplant

Mit Artikel 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung der früheren Ampel-Koalition im Bund sollte eine Ergänzung der Strafprozessordnung (StPO) erfolgen.

„Diese Ergänzung der Strafprozessordnung hätte der Polizei jetzt erlaubt, im Internet und vor allem in sozialen Medien mit Hilfe vorhandener Fotos des Tatverdächtigen Millionen von Bilddaten automatisiert durchsuchen zu lassen, um die Fahndung nach ihm zu unterstützen. Diese Möglichkeit hätte den Instrumentenkasten der Polizei bei der Fahndung sehr wirksam unterstützt, da vor allem jüngere Menschen intensiv die sozialen Medien nutzen und auch zufällig durch andere mit ihrem Gesicht auf Bild- und Filmdateien auftauchen können“, führte der Minister aus und ergänzt: „Schade, dass der Polizei dieses Instrument durch die Blockade im Bundesrat nicht an die Hand gegeben wurde. Erfreulich ist aber, dass die CDU-Landtagsfraktion, wenn auch wortreich umschifft, mit ihrer eigenen Pressemitteilung anerkennt: Dieses Instrument ist sinnvoll, wichtig und hätte gerade jetzt auch geholfen.“

Spekulationen vor Sondersitzung des Innenausschusses unseriös

Zu den Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion zum Tatverdächtigen eines Messerangriffs in Wismar auf eine Spaziergängerin, verwies der Innenminister auf den Wunsch der Landtagsfraktionen für eine Sondersitzung des Innenausschusses an diesem Freitag: „Ich wundere mich, dass eine Sondersitzung beantragt wurde, um Informationen zu erhalten, dann aber schon vorweg zu Lasten der Arbeit der Ausländerbehörde im Landkreis Nordwestmecklenburg spekuliert wird“, so Pegel.

Die Akten verdeutlichten, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, die Polizei und die Justiz sich mehrfach um Entscheidungen bemüht hatten, um den dortigen Tatverdächtigen in Gewahrsam zu nehmen. Die am Ende getroffenen Entscheidungen der Justiz und der unabhängigen Gerichte seien für die Behörden maßgeblich.

„All‘ dieser versuchte Pulverdampf führt aber an der unerfreulichen Folge der CDU-Blockade eines wichtigen Sicherheitsgesetzes im Bundesrat nicht vorbei: Der geplante neue Paragraph 98d der Strafprozessordnung fehlt jetzt und hätte heute bei der Suche nach dem Tatverdächtigen eines Tötungsdeliktes helfen können“, resümiert der Minister.

Er bleibe bei seiner Auffassung, die er in der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 ausgeführt hat: „Ich habe bereits im Oktober den Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Sicht eines Ländervertreters gesagt, dass ich überzeugt bin, dass die große Mehrzahl der Menschen in unserem Land fest davon ausgeht, dass der Staat und seine Strafverfolgungsbehörden zur Terrorabwehr und zur Bekämpfung schwerster Straftaten schon längst alles technisch Machbare tun und nutzen dürfen, um solche Straftaten aufzuklären. Und ich habe schon damals im Bundestag gemahnt, dass große Teile der Menschen in unserem Land – wie ich finde: berechtigt – nicht verstehen werden, weshalb der Staat auf solche digitalen Möglichkeiten nicht zurückgreifen kann und darf. Und am Ende weshalb die Gesetze nicht schnellstmöglich so geändert werden, dass dies möglich wird“, so Pegel.

Hintergrund

Es war geplant, die Strafprozessordnung (StPO) um einen neuen § 98d StPO zu ergänzen. Dieser sollte (auszugsweise) lauten:

„(1) Zur (…) Ermittlung des Aufenthaltsorts, eines Beschuldigten (…), nach der für Zwecke eines Strafverfahrens gefahndet wird, durch Erkennung des Gesichts (…) dürfen deren biometrische Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Lichtbild- und Videodateien nachträglich mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung abgeglichen werden, wenn

Siehe auch: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern sind zwischen 2022 und 2023 gesunken. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, wovon 36 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 34 Verdächtige, darunter 30 Männer, 4 Frauen und 6 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 sank die Zahl der registrierten Fälle auf 23, wobei alle Fälle aufgeklärt wurden. Es gab 26 Verdächtige, darunter 23 Männer, 3 Frauen und 5 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

Cybercrime-Statistiken in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 919 Fälle erfasst, von denen 382 gelöst wurden. Es gab insgesamt 328 Verdächtige, darunter 209 Männer, 119 Frauen und 40 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 wurden 818 Fälle registriert, von denen 409 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen stieg auf 394, wobei 244 Männer, 150 Frauen und wiederum 40 nicht-deutsche Verdächtige beteiligt waren. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 919 818
Anzahl der aufgeklärten Fälle 382 409
Anzahl der Verdächtigen 328 394
Anzahl der männlichen Verdächtigen 209 244
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 119 150
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 40 40

Quelle: Bundeskriminalamt

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