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Wismar: Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten

Die Bundesanwaltschaft durchsucht 16 Orte in 5 Bundesländern wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung.

Foto: unsplash

Karlsruhe (ost)

Seit dem heutigen Morgen (17. März 2026) durchsucht die Bundesanwaltschaft aufgrund von Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Räumlichkeiten an 16 Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck). Die Aktionen richten sich gegen insgesamt 10 Verdächtige.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) gewesen zu sein, wobei sie als Jugendliche mit Verantwortungsgefühl oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG) gehandelt haben sollen. Einer der Verdächtigen wird beschuldigt, die Führung übernommen zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Gegen zwei Verdächtige wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ermittelt.

Es besteht der Verdacht, dass die Verdächtigen sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 verschiedenen Zeitpunkten einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung angeschlossen haben, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle (L.V.W)“ nennt (siehe Pressemitteilungen Nr. 29 vom 21. Mai 2025 und Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Seitdem sollen die Verdächtigen als aktive Mitglieder für die Vereinigung tätig gewesen sein. Die Vorwürfe der Körperverletzung gegen zwei der Verdächtigen beziehen sich auf Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen (siehe auch Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025).

Es gab keine Festnahmen. Die heutigen Durchsuchungen sollen dazu dienen, die bestehenden Verdachtsmomente zu konkretisieren.

Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtliche Polizeikräfte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind an den Maßnahmen beteiligt.

Quelle: Presseportal

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