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Wismar: Hochwertige Elektronik im Wert von rund 50.000 Euro sichergestellt

Nachdem eine Frau in Wismar diverse Pakete entwendete und öffnete, wurden Elektronikartikel im Wert von 50.000 Euro sichergestellt.

Foto: Depositphotos

Wismar (ost)

Nachdem in der letzten Woche eine Frau beobachtet wurde, wie sie viele Pakete aus einer Paketstation im Wismarer Stadtteil Friedenshof entnahm und öffnete, ermittelt nun die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Betruges.

In den vergangenen Tagen erhielt die Polizei durch eine aufmerksame Bürgerin Hinweise auf eine Frau, die Pakete aus derselben Paketstation entnommen haben soll. Vor Ort öffnete sie die Pakete und nahm die darin enthaltenen Waren mit. Am ersten Tag war die Frau nicht mehr vor Ort, aber am nächsten Tag wurde die 31-jährige ukrainische Staatsangehörige von den Beamten festgenommen.

Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der Kriminaldauerdienst hinzugezogen. In der Wohnung der 31-Jährigen fanden die Beamten zahlreiche originalverpackte und hochwertige Elektronikartikel wie Tablets, Kopfhörer und Spielekonsolen. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Der Wert der sichergestellten Waren wird auf etwa 50.000 Euro geschätzt.

Basierend auf den aktuellen Ermittlungen gibt es Hinweise darauf, dass die 31-Jährige von bisher unbekannten Personen beauftragt wurde, die Sendungen abzuholen. Die Kommunikation erfolgte über einen Messengerdienst. Weitere Details des mutmaßlichen Betrugs sowie die mögliche Beteiligung anderer Personen sind Gegenstand der laufenden kriminalpolizeilichen Untersuchungen. Gegen die 31-Jährige wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Polizei warnt vor scheinbar lukrativen Nebenjobs: Die Polizei warnt vor vermeintlichen Nebenjob- oder Verdienstangeboten, bei denen eine hohe Bezahlung für wenig Aufwand versprochen wird. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kontakt nur über Messenger oder soziale Netzwerke erfolgt und die Tätigkeit darin besteht, Pakete oder Waren für andere Personen abzuholen, anzunehmen, umzupacken oder weiterzuleiten. Wer solche Angebote erhält, sollte vor Beginn der Tätigkeit genau prüfen, wer der tatsächliche Auftraggeber ist und welchem Zweck die Tätigkeit dient. Denn auch vermeintlich einfache Aufgaben können strafbar sein und zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.

Quelle: Presseportal

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