Die Polizei untersagte die Weiterfahrt einer Arbeitsmaschine bei der Rübenernte, was statt einer Geldbuße von 70 Euro nun 16.000 Euro kosten könnte.
Wolde: Verbotene Rübenernte führt zu hohen Kosten

Altentreptow (ost)
Während der Überprüfung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine zur Rübenernte stellten die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung aus Altentreptow fest, dass die Maschine seit geraumer Zeit nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden darf.
Die Maschine wurde Ende der vergangenen Woche für die Rübenernte im Bereich Wolde verwendet. Die Weiterfahrt und somit die Fortsetzung der Ernte wurden von den Polizeibeamten vor Ort untersagt.
In solchen Fällen kann ein Bußgeld zurückgestellt werden. Stattdessen kann dem betroffenen Betrieb der Wert der erbrachten Arbeitsleistung in Rechnung gestellt werden. Im vorliegenden Fall bedeutet dies möglicherweise: ca. 16.000 Euro anstelle einer Geldbuße von 70 Euro. Dieses Verfahren soll Unternehmen abschrecken. Es soll finanziell keinen Anreiz geben, Arbeitsmaschinen ohne gültige Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung für Aufträge zu nutzen.
Quelle: Presseportal








