In einem Prozess in Bayern gesteht ein 22-Jähriger, seine Kollegin aus Wut erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen ihn, die auf eine gezielte Tat hindeuten.
Messerangriff in Bayern aus Wut: „Habe die Frau gehasst“

Prozess gegen 22-Jährigen wegen tödlicher Messerattacke in Bayern
In Bayern hat ein Prozess gegen einen 22-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, seine 59-jährige Kollegin erstochen zu haben. Der Angeklagte äußerte sich vor dem Landgericht Schweinfurt und bezeichnete die Tat als Ausdruck von Wut und Zorn. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die Angelegenheit anders.
„Ich habe die Frau gehasst“, erklärte der Angeklagte aus Meiningen zu Beginn des Verfahrens über die getötete Kollegin, die er am 1. Juli 2025 in Mellrichstadt umgebracht haben soll. Er berichtete, dass er sich von der Frau, die er seit seiner Ausbildung kannte, schlecht behandelt fühlte. „Sie hatte ein Problem damit, dass ich nicht gläubig bin“, fügte er hinzu.
Der Angeklagte bekundete den Wunsch, sich bei den Opfern und den Hinterbliebenen zu entschuldigen. „Ich habe aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen“, sagte er und bedauerte, dass er sich nach der Tat nicht besser fühlte, wie er es erwartet hatte.
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den 22-Jährigen Anklage wegen Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Mann soll seine damalige Kollegin aus Mordlust am Arbeitsplatz beim Überlandwerk Rhön in Unterfranken mit einem Messer erstochen haben. Bei dem Vorfall wurden zwei Männer verletzt, die versuchten, der Frau zu helfen. Der Prozess umfasst insgesamt sechs Verhandlungstermine, die bis zum 14. April angesetzt sind.
Anklage sieht gezielte Tat
„Der Angeklagte verspürte seit Monaten das ernsthafte und nachhaltige Verlangen, andere Menschen zu verletzen und zu töten“, erklärte Oberstaatsanwalt Markus Küstner am ersten Prozesstag. Er berichtete, dass der Angeklagte am 24. Juni 2025 seine Arbeitskollegin als Opfer ausgewählt habe, nachdem er zuvor in und um die Stadt Meiningen nach einem geeigneten Opfer gesucht hatte. Der genaue Ablauf der Tat sei am 29. Juni 2025 festgelegt worden.
Am Morgen der Tat sei der Industriekaufmann in das Büro seines Chefs gestürmt und habe dort auf die Kollegin eingestochen. Dabei habe er auch seinen Chef und einen weiteren Mitarbeiter angegriffen. Der Vorgesetzte erlitt lebensgefährliche Verletzungen, während der andere Kollege leicht verletzt wurde. Weitere Mitarbeiter konnten dem mutmaßlichen Täter das Messer abnehmen.
„Außer zur Befriedigung seines ernsthaften Verlangens, einen Menschen zu töten, gab es keinen ersichtlichen Grund oder Motiv für die Hinrichtung der Frau“, fasste Küstner die Situation zusammen. Er äußerte Zweifel an den Aussagen des Angeklagten nach seiner Festnahme, wonach er nur die Frau und niemand anderen töten wollte. Der Verdächtige habe sich zuvor intensiv über Serienmörder und Gewaltverbrechen informiert.
„Ich habe aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen“, sagte der Angeklagte.
Der Prozess wird mit Spannung verfolgt, da die Hintergründe und Motive des Angeklagten weiterhin im Fokus der Ermittlungen stehen.
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