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17-Jähriger mit Waffen am Hauptbahnhof Hannover gestellt

Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hannover entdeckten ein Arsenal an Waffen bei einem Jugendlichen im Hauptbahnhof, der nun strafrechtlich ermittelt wird.

Mitgeführte Gegenstände des 17-Jährigen
Foto: Presseportal.de

Hannover (ost)

Am Freitagabend letzte Woche haben Zivilbeamte der Bundespolizeiinspektion Hannover einen 17-jährigen ivorischen Staatsbürger beobachtet, der im Personentunnel des Hauptbahnhofs Hannover öffentlich mit einem Elektroimpulsgerät (Taser) hantierte. Uniformierte Beamte kontrollierten daraufhin den Jugendlichen und wurden fündig.

Während der Durchsuchung des 17-Jährigen und seines mitgeführten Gepäcks entdeckten die Beamten ein umfangreiches Waffenarsenal (siehe Bild). Neben dem zuvor beobachteten Elektroimpulsgerät führte der junge Mann auch eine geladene Schreckschusswaffe, ein Messer, ein Tierabwehrspray, Handschellen und zwei Funkgeräte mit sich. Zur weiteren Untersuchung des Sachverhalts brachten die Beamten den entwaffneten Jugendlichen zur örtlichen Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Hannover und informierten ein erziehungsberechtigtes Elternteil. Bei den dortigen Maßnahmen und Ermittlungen wurde zusätzlich ein Damenschmuckstück entdeckt. Da der junge Mann bereits in der Vergangenheit aufgrund mehrerer Eigentumsdelikte strafrechtlich in Erscheinung getreten war und auch keine schlüssigen Angaben zur Herkunft machen konnte, wurde der Damenschmuck vorläufig von den Beamten sichergestellt.

Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe strafrechtlich ermittelt. Darüber hinaus leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unerlaubten Besitzes des Messers ein. Aufgrund einer bestehenden Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover wurde neben den Verstößen gegen das Waffengesetz ein Zwangsgeld angedroht. Die Handschellen, die beiden Funkgeräte und das Tierabwehrspray wurden daraufhin präventiv sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 17-Jährige die Dienststelle wieder verlassen.

Für den Hauptbahnhof Hannover gilt neben einer dauerhaften Waffenverbotszone durch eine Verordnung der Landeshauptstadt Hannover auch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover. Die Verfügung der Bundespolizei ist gültig bis einschließlich dem 31. Januar 2025 und verbietet zu bestimmten Zeiten das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Verstöße gegen die Ordnungsverfügung der Bundespolizei können mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Verstöße gegen das Waffengesetz werden gesondert verfolgt.

Link zur Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover: www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5938798

Quelle: Presseportal

nf24