Die Bundespolizei erlässt ein Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Messer und mehr am Hauptbahnhof Hannover. Verstöße können Platzverweise oder Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen.
Allgemeinverfügung der Bundespolizei Hannover
Hannover (ost)
Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für das kommende Wochenende eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht. Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Hannover(siehe beigefügte Skizze), ausschließlich der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade, und ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt:
Freitag, 2. August 2024, 15:00 Uhr bis Sonntag, 4. August 2024, 24:00 Uhr
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen. Mit Beginn der Fußballsaison 2024/2025 der 2. Bundesliga, dem ersten Wochenende des Maschseefestes sowie der der verkehrsgünstigen Anbindungen zur Innenstadt rechnet die Bundespolizei vornehmlich am Wochenende mit hohen Reisendenzahlen am Hauptbahnhof Hannover. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass sich im Bahnhof und in Zügen,häufig aus anfänglichen Streitigkeiten,Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen entwickeln können. „Wir werden die Allgemeinverfügung konsequent durchsetzen, um für die Sicherheit aller Bahnbenutzer zu sorgen“, so Herr Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.
Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
Eine Alternative bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet ( https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Niedersachsen für 2021/2022
Die Cyberkriminalitätsraten in Niedersachsen zwischen 2021 und 2022 sind gestiegen. Im Jahr 2021 wurden 11626 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 bereits 12917 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4612 auf 4662. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3031 auf 3226, wobei 2212 männliche Verdächtige und 1014 weibliche Verdächtige waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 717 auf 788. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 29667 Fällen.
2021 | 2022 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 11.626 | 12.917 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.612 | 4.662 |
Anzahl der Verdächtigen | 3.031 | 3.226 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.088 | 2.212 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 943 | 1.014 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 717 | 788 |
Quelle: Bundeskriminalamt