Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Anschlag im Umfeld des Berliner CSD: Sicherheitsbehörden wirksam ausstatten

Nach dem Anschlag fordert die DPolG Niedersachsen moderne Datenanalyse, elektronische Fußfessel für Gefährder und Reform des Jugendstrafrechts.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

DPolG Niedersachsen fordert moderne Datenanalyse, elektronische Fußfessel für Gefährder und eine Reform des Jugendstrafrechts

Nach dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days in Berlin fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen konkrete Konsequenzen. Der Fall zeige erneut, dass vorhandene Erkenntnisse schneller zusammengeführt, terroristische Gefährder wirksamer überwacht und schwerste Straftaten angemessen sanktioniert werden müssten. „Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und der queeren Community. Wer Menschen angreift, weil sie frei und selbstbestimmt leben, greift unsere offene Gesellschaft und ihre Werte an“, erklärt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. „Neben Trauer und Anteilnahme braucht es jetzt eine ehrliche Analyse und konkrete Konsequenzen.“ Der Anschlag unterstreiche die Notwendigkeit einer modernen verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Relevante Informationen seien häufig in unterschiedlichen Verfahren, Behörden und technischen Systemen gespeichert. „Die Polizei hat vielfach kein Erkenntnisproblem, sondern ein Strukturproblem bei der Auswertung vorhandener Informationen. Kein Mensch kann die täglich entstehenden Datenmengen dauerhaft manuell überblicken und alle relevanten Verbindungen rechtzeitig erkennen“, erklärt Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. Eine moderne Analyseplattform könne Datenbestände strukturieren, Zusammenhänge sichtbar machen und die polizeiliche Bewertung unterstützen. Sie ersetze weder den Menschen noch eine rechtsstaatliche Entscheidung. „Wir brauchen endlich eine leistungsfähige Datenanalysesoftware und eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für die Polizei Niedersachsen. Datenschutz und Gefahrenabwehr dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, so Gerlach. Zudem fordert die DPolG Niedersachsen, die bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung terroristischer Gefährder konsequenter anzuwenden und zu einem aktiven Warn- und Interventionssystem weiterzuentwickeln. „Eine elektronische Fußfessel kann einen entschlossenen Täter nicht allein aufhalten. Sie kann aber Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben sichtbar machen und eine schnelle polizeiliche Reaktion ermöglichen“, erklärt Seegers. „Nach dem Vorbild elektronischer Schutzsysteme bei häuslicher Gewalt brauchen wir definierte Verbots- und Schutzzonen, automatische Warnmeldungen und verbindliche Interventionsabläufe.“ Darüber hinaus fordert die DPolG Niedersachsen eine Reform der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren. Das erste eigenständige deutsche Jugendgerichtsgesetz trat 1923 in Kraft. Mehr als ein Jahrhundert später müsse geprüft werden, ob seine Anwendung auf volljährige Täter bei schwersten vorsätzlichen Gewalt-, Tötungs- und Staatsschutzdelikten noch der heutigen Lebenswirklichkeit und dem Gewicht dieser Taten gerecht werde. „Wer volljährig ist und bewusst einen Menschen tötet, schwerste Gewalttaten begeht oder einen terroristischen Anschlag vorbereitet, muss sich nach Auffassung der DPolG grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verantworten“, fordert Gerlach. Bei einem eng definierten Katalog schwerster vorsätzlicher Gewalt- und Tötungsdelikte sowie terroristischer und extremistischer Staatsschutzdelikte müsse die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ausgeschlossen werden. Persönliche Reife und individuelle Entwicklung könnten weiterhin bei Strafzumessung und Vollzug berücksichtigt werden. „Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Der Staat muss aber alle rechtsstaatlich vertretbaren Möglichkeiten nutzen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung wirksam zu schützen“, erklärt Patrick Seegers abschließend.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Niedersachsen für 2022/2023

Die Mordraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 278 Fälle registriert, wovon 258 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 380, wobei 329 männliche und 51 weibliche Verdächtige waren. 152 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 sank die Anzahl der registrierten Fälle auf 236, wovon 225 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen verringerte sich auf 315, wobei 269 männliche und 46 weibliche Verdächtige waren. 127 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 registrierten Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 278 236
Anzahl der aufgeklärten Fälle 258 225
Anzahl der Verdächtigen 380 315
Anzahl der männlichen Verdächtigen 329 269
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 51 46
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 152 127

Quelle: Bundeskriminalamt

Karte für diesen Artikel

nf24