Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund führt Sonderkontrollen durch, um Verstöße wie Nutzung von Mobiltelefonen und Fahren zu zweit zu ahnden.
Aurich: Sonderkontrollen zu E-Scootern
Aurich/Wittmund (ost)
Polizeiinspektion Aurich/Wittmund – Spezialkontrollen bezüglich E-Scooter
E-Scooter sind mittlerweile eine feste Größe im Straßenverkehr der Landkreise Aurich und Wittmund. Mit der zunehmenden Nutzung kommen jedoch auch vermehrt Verstöße gegen die Verkehrsregeln vor. Oftmals werden die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten. Dazu gehören insbesondere das verbotene Benutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt, das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter und das Befahren von Gehwegen. Außerdem werden regelmäßig Fahrzeuge ohne die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung festgestellt. Auch unerlaubte Leistungssteigerungen, die zu einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit führen, werden vermehrt bemerkt. Zusätzlich weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden dürfen.
Obwohl die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern derzeit noch niedrig ist, zeigt die Unfallstatistik einen steigenden Trend. Dabei kommt es nicht selten zu schweren Verletzungen. Aufgrund der speziellen Bauweise der Fahrzeuge besteht bereits ein erhöhtes Risiko für Unfälle, das durch regelwidriges Verhalten noch weiter steigt.
Im Zeitraum vom 2. bis 4. September 2025 führte die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund gezielte Spezialkontrollen zum Thema E-Scooter durch. Insgesamt wurden knapp 100 Fahrzeuge überprüft. Bei fast der Hälfte der kontrollierten Fahrer und Fahrerinnen wurden Verstöße festgestellt – vor allem wegen der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, der unerlaubten Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen sowie dem Fahren zu zweit auf einem E-Scooter. In einigen Fällen wurden strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet, da E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt wurden.
Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund wird auch zukünftig sowohl angekündigte als auch unangekündigte Kontrollen durchführen, um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.665 Fällen registriert, was 0,79% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330, was 81,86% der Gesamtzahl ausmacht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) 13.995 Unfälle (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 Unfälle (1,73%). Im Jahr 2023 gab es 423 Tote, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte auf den Straßen Niedersachsens.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 211.737 |
Unfälle mit Personenschaden | 32.471 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 4.271 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.665 |
Übrige Sachschadensunfälle | 173.330 |
Ortslage – innerorts | 24.125 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.995 |
Ortslage – auf Autobahnen | 3.672 |
Getötete | 423 |
Schwerverletzte | 5.122 |
Leichtverletzte | 36.247 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)