Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt bundesweit Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch. Einsatzkräfte prüfen Mindestlöhne, Sozialversicherung und Arbeitsgenehmigungen auf mehreren Baustellen in Oldenburg und Aurich.
Aurich: Zoll überprüft Baugewerbe

Oldenburg (ost)
Am gestrigen Tag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine koordinierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche bundesweit durch. Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Standorte in Emden und Oldenburg an dieser Aktion, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Angestellten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitserlaubnisse oder Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Mehrere Baustellen im Stadtbezirk Oldenburg sowie im Landkreis Aurich wurden überprüft. Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 44 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen und begannen in zwei Fällen mit der Überprüfung von Unternehmensunterlagen. Bei den Prüfungen ergaben sich Hinweise darauf, dass in 35 Fällen erste Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit bestehen. Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch, Verstöße gegen den Mindestlohn und illegale Beschäftigung von Ausländern müssen nun vom Zoll weiter untersucht werden, um festzustellen, ob in diesen Fällen straf- oder ordnungswidrige Verfahren eingeleitet werden müssen. Der Zoll hat aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Die FKS leitete im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe einschließlich der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes ein. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 von der FKS festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Quelle: Presseportal








