Die Bundespolizei verzeichnet -2696- unerlaubte Einreisen und -1845- zurückgewiesene Personen zwischen 16.09.2024 und 31.03.2026.
Bad Bentheim: Bilanz der Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze

Hannover (ost)
Die Bundespolizei überwacht seit dem 16. September 2024 den grenzüberschreitenden Verkehr in ganz Deutschland mit vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover führt die Kontrollen für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden durch und hat seit Beginn insgesamt -2696- unerlaubte Einreisen verzeichnet. -1845- Personen wurden auch an der Grenze abgewiesen.
Zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. März 2026 wurden in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen folgende Feststellungen gemacht*:
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. März 2026 folgende Feststellungen getroffen*:
Hintergrund:
Die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen, die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 durchgeführt werden, werden fortgesetzt. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 werden die Kontrollen seitdem auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG durchgeführt.
Durch die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG kann die Grenzbehörde Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigern oder Schutzsuchende nach der Einreise in den sicheren Drittstaat gemäß § 18 Abs. 3 AsylG zurückführen. Derzeit gelten in Deutschland unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Personen, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen, können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen überwiesen werden.
Der Grenzschutz ist eine dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei ergreift weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen, um die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen durchzuführen. Bei Bedarf werden die Einsatzstellen der Bundespolizei auch weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt. Maßnahmen zur temporären Verstärkung des Personals werden regelmäßig geprüft und umgesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Einsatzplanung weiterhin keine konkreten Einsatzstärken bekannt geben werden.
Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden weiterhin lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, in Uniform und Zivil, zu Land, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn scheinbar keine uniformierten Kräfte vor Ort sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeikräften der Länder und dem Zoll abgestimmt. Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6248865
*Die Daten stammen aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Februar 2026. Die Daten für den Monat März 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig geringfügig ändern.
Quelle: Presseportal








