Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei den grenzüberschreitenden Verkehr. -2555- unerlaubte Einreisen wurden festgestellt, -1646- Personen zurückgewiesen.
Bad Bentheim: Bilanz der Binnengrenzkontrollen an deutsch-niederländischer Grenze

Hannover / Bad Bentheim (ost)
Die Bundespolizei überwacht seit dem 16. September 2024 den grenzüberschreitenden Verkehr in ganz Deutschland mit temporären Binnengrenzkontrollen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover führt die Kontrollen für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden durch und hat seit Beginn insgesamt -2555- unerlaubte Einreisen verzeichnet. -1646- Personen wurden auch an der Grenze abgewiesen.
In der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim wurden zwischen dem 16. September 2024 und dem 28. Februar 2026 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen folgende Feststellungen gemacht*:
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 28. Februar 2026 folgende Feststellungen getroffen*:
> -6- Zurückweisungen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG
> -12- Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch
Hintergrund:
Die temporären Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen, die bereits am 16. September 2024 auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern eingeführt wurden, werden fortgesetzt. Seit dem 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen auch gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG.
Die Anwendung von § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG ermöglicht es der Grenzbehörde, Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise zu verweigern oder Schutzsuchende nach der Einreise gemäß § 18 Abs. 3 AsylG in den sicheren Drittstaat zurückzuschieben. Derzeit gelten in Deutschland unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten als sichere Drittstaaten.
Vulnerable Personen wie Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen können weiterhin an die entsprechenden Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen werden.
Der Grenzschutz ist eine dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Wie bisher ergreift die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen sicherzustellen. Bei Bedarf werden die Einsatzstellen der Bundespolizei auch weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt. Maßnahmen zur vorübergehenden Intensivierung der Kräfte werden kontinuierlich geprüft und umgesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aus taktischen Gründen weiterhin nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen bleiben lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft und rund um die Uhr. Selbst wenn keine uniformierten Kräfte vor Ort erscheinen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den benachbarten Staaten, den Landespolizeien und dem Zoll abgestimmt. Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen:
http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6229209
*Die Daten basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Januar 2026. Die Daten für Februar 2026 stammen von einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder Qualitätsmaßnahmen in Zukunft geringfügig ändern.
Quelle: Presseportal








