Die Bundespolizei verzeichnete -2791- unerlaubte Einreisen und wies -1784- Personen zurück zwischen September 2024 und April 2026.
Bad Bentheim: Bilanz der Binnengrenzkontrollen an deutsch-niederländischer Grenze

Hannover/ Bad Bentheim (ost)
Seit dem 16. September 2024 überwacht die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen.
Die Kontrollen für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden werden von der zuständigen Bundespolizeidirektion Hannover durchgeführt. Seit ihrem Beginn gab es insgesamt -2791- unerlaubte Einreisen, und -1784- Personen wurden an der Grenze abgewiesen.
Zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. April 2026 wurden in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen folgende Feststellungen gemacht*:
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten trafen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 30. April 2026 folgende Feststellungen*:
Hintergrund:
Die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen, die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 durchgeführt wurden, werden fortgesetzt. Seit der Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG.
Die Anwendung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG ermöglicht es der Grenzbehörde, Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise zu verweigern oder Schutzsuchende nach der Einreise in den sicheren Drittstaat gemäß § 18 Abs. 3 AsylG zurückzuschieben. Derzeit gelten in Deutschland unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Personen, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen, können an die entsprechenden Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Der Grenzschutz ist eine dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei ergreift weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen, um die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen durchzuführen. Bei Bedarf werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt. Maßnahmen zur temporären Kräfteverstärkung werden regelmäßig geprüft und umgesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen Gründen weiterhin nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden weiterhin lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Selbst wenn keine uniformierten Kräfte vor Ort zu sein scheinen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder und dem Zoll abgestimmt. Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6268113
*Die Daten basieren auf den Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich März 2026. Die Daten für April 2026 stammen aus einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Zukunft geringfügig ändern.
Quelle: Presseportal








