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Bad Bentheim: Deutschland-Niederlande Grenzkontrollen Bilanz

Die Bundespolizei verzeichnet -1988- unerlaubte Einreisen und -1282- Zurückweisungen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Hannover / Bad Bentheim

Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei in ganz Deutschland Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs mit temporär wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen durch. Die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover führt die Kontrollen für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden durch und hat seit Beginn insgesamt -1988- unerlaubte Einreisen verzeichnet. Darüber hinaus wurden -1282- Personen an der Grenze abgewiesen.

Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis zum 31. Oktober 2025 wurden in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen folgende Feststellungen* gemacht:

Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. Oktober 2025 folgende Feststellungen getroffen*:

Hintergrund:

Die temporären Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen, die bereits am 16. September 2024 auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern eingeführt wurden, werden fortgesetzt. Gemäß der Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 werden die Kontrollen nun auch gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG durchgeführt.

Durch die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG kann die Grenzbehörde Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigern oder Schutzsuchende nach der Einreise gemäß § 18 Abs. 3 AsylG in den sicheren Drittstaat zurückführen. Derzeit gelten in Deutschland unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.

Personen, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie beispielsweise Frauen mit kleinen Kindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen, können weiterhin an die entsprechenden Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.

Der Grenzschutz ist eine dauerhafte Aufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen sicherzustellen. Bei Bedarf werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt.

Maßnahmen zur vorübergehenden Verstärkung der Kräfte werden kontinuierlich überprüft und umgesetzt. Aus einsatztaktischen Gründen werden wir weiterhin keine genauen Einsatzstärken bekannt geben.

Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen sind lageabhängig, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr. Selbst wenn keine uniformierten Kräfte vor Ort erscheinen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.

Die Maßnahmen werden weiterhin eng mit den angrenzenden Staaten, den Landespolizeien und dem Zoll abgestimmt. Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6150139

*Die Daten basieren auf den Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich September 2025. Die Daten für Oktober 2025 stammen aus einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Zukunft geringfügig ändern.

Quelle: Presseportal

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