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Bad Bentheim/ Hannover: Bilanz der Binnengrenzkontrollen an Deutsch-Niederländischen Grenze

Die Bundespolizei verzeichnet -3229- unerlaubte Einreisen und -2098- zurückgewiesene Personen zwischen 16.09.2024 und 31.08.2026.

Foto: unsplash

Bad Bentheim/ Hannover (ost)

Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei in ganz Deutschland Kontrollen an den Binnengrenzen durch, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu überwachen. Die Zuständigkeit für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden liegt bei der Bundespolizeidirektion Hannover, die seit Beginn der Kontrollen insgesamt -3229- unerlaubte Einreisen verzeichnet hat. -2098- Personen wurden an der Grenze abgewiesen.

Von September 16, 2024 bis zum 31. August 2026 wurden in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim im Rahmen der Binnengrenzkontrollen folgende Feststellungen* gemacht:

Die Beamten haben zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 31. August 2026 folgende Feststellungen getroffen*:

Hintergrund:

Die Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen wurden auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend eingeführt und werden fortgesetzt.

Ab dem 7. Mai 2025 werden die Kontrollen auch gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG durchgeführt. Dies ermöglicht es den Grenzbehörden, Schutzsuchende aus sicheren Drittstaaten die Einreise zu verweigern oder sie nach der Einreise gemäß § 18 Abs. 3 AsylG in den sicheren Drittstaat zurückzuschieben. Derzeit gelten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland unter anderem als sichere Drittstaaten.

Vulnerable Personen wie Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder schwer kranke Personen können weiterhin an die entsprechenden Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.

Der Grenzschutz ist eine dauerhafte Aufgabe der Bundespolizei. Die Bundespolizei ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen durchzuführen. Bei Bedarf werden die Einsatzstellen der Bundespolizei auch weiterhin personell durch Unterstützungskräfte, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, verstärkt.

Maßnahmen zur temporären Verstärkung des Personals werden kontinuierlich geprüft und umgesetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aus taktischen Gründen weiterhin nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.

Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen sind lageabhängig, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Land, zu Wasser und in der Luft und werden rund um die Uhr durchgeführt. Selbst wenn keine uniformierten Kräfte vor Ort erscheinen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist. Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder und dem Zoll abgestimmt.

Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6345965

*Die Daten basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juli 2026. Die Daten für August 2026 stammen aus einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nachmeldungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Zukunft geringfügig ändern.

Quelle: Presseportal

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