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Bergen: Verstöße gegen Pflichtversicherungsgesetz bei Zweirädern

Im Rahmen von Verkehrskontrollen in Celle, Bergen und Hambühren fielen vermehrt Elektrofahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz auf.

Foto: Depositphotos

Celle / Bergen / Hambühren – (ost)

Während Verkehrskontrollen in Celle und Bergen sowie in Hambühren wurden vermehrt Elektrofahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz entdeckt.

Celle:

Überhöhte Geschwindigkeit und fehlende Fahrerlaubnis Am späten Abend des 14. Oktober gegen 22:15 Uhr wurde ein Fahrer eines E-Bikes am Schloßplatz in Celle von Beamten erwischt, der mit auffällig hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der 26-jährige Fahrer mit ca. 47 km/h unterwegs war. Neben dem fehlenden Versicherungskennzeichen am Fahrzeug konnte der Fahrer auch keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen.

Hambühren:

In Hambühren (Insterburger Straße) fiel den Beamten bereits am Nachmittag ein E-Scooter-Fahrer auf, der zwar ein grünes Versicherungskennzeichen hatte, jedoch bei der Überprüfung keinen wirksamen Versicherungsschutz nachweisen konnte.

Celle-Neuenhäusen:

Am Vormittag wurde ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer auf dem Fuß- und Radweg der Bahnhofstraße kontrolliert; auch hier fehlte ein gültiger Versicherungsnachweis, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Bergen:

Auch in Bergen wurde die Kontrolle verstärkt. Am Morgen wurde ein Fahrer eines Cargo-E-Bikes auf der Landesstraße 298 gestoppt, der sein Fahrzeug ohne die erforderliche Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum nutzte. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt mit den betreffenden Fahrzeugen untersagt.

Aufgrund der aktuellen Vielzahl von Verstößen weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass der Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum zwingend eine Haftpflichtversicherung und (je nach Fahrzeugtyp) ein gültiges Versicherungskennzeichen erfordert.

Risiken und Konsequenzen bei fehlender Kfz-Versicherung

Das Fahren eines E-Scooters oder S-Pedeles (Motorunterstützung bis 45 km/h) ohne gültige Versicherung (z. B. durch eine abgelaufene Plakette) ist keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 6 PflVG. Das Manipulieren (Tuning) eines normalen 25-km/h-Pedelecs – z. B. durch Tuning-Chips, das Versetzen des Speichensensors oder die Freischaltung der Software – führt dazu, dass das Rad gesetzlich kein Fahrrad mehr ist, sondern automatisch als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec) eingestuft wird.

Weil getunte Pedelecs in der Regel ebenfalls weder eine Betriebserlaubnis noch eine Versicherung besitzen, löst das Tuning eine Kaskade von strafrechtlichen, verkehrsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen aus.

Die Konsequenzen lassen sich in diesen Bereichen von Zweirädern in drei Kernbereiche unterteilen:

1. Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Sanktionen:

Es drohen Geldstrafen (bis zu 180 Tagessätze) oder Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr bei Vorsatz, bis zu 6 Monaten bei Fahrlässigkeit). Ab 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis.

Fahrerlaubnis:

Es drohen Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Fahranfänger: In der Probezeit drohen eine zweijährige Verlängerung der Probezeit sowie die Pflicht zum Aufbauseminar.

2. Existenzbedrohende finanzielle Risiken da E-Scooter und S-Pedelecs rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, sind sie von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Unbegrenzte Haftung:

Bei Unfällen (insbesondere Personenschäden wie Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen) haftet der Fahrer mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen. Regress & Insolvenz: Die Verkehrsopferhilfe kann Forderungen zu 100 % vom Verursacher zurückfordern. Besonders kritisch: Schulden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz ausgeschlossen, was zu lebenslanger Pfändung führen kann.

3. Polizeiliche Maßnahmen und Missverständnisse Vor Ort: Die Polizei kann die Kfz beschlagnahmen und die Weiterfahrt sofort untersagen.

Wichtige Klarstellungen:

E-Scooter und S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern unterliegen dem Elektrokleinstfahrzeuge-Gesetz (eKFV).

Der Versicherungsschutz endet bei abgelaufenen Plaketten präzise zum Stichtag (jährlich 1. März).

Die Annahme, die private Haftpflicht würde Schäden abdecken, ist ein fataler Irrtum.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden waren 4.271, was 2,02% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel machten 0,79% aus, mit insgesamt 1.665 Fällen. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 81,86% oder 173.330 Fälle. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 13.995 (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 (1,73%). Die Anzahl der Getöteten betrug 423, Schwerverletzte 5.122 und Leichtverletzte 36.247.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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