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Bonn: Zoll kontrolliert Paketdienstleister

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls verstärkte die Prüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Über 7.000 Personen wurden befragt und 500 Geschäftsunterlagen geprüft.

Foto:Quelle Zoll
Foto: Presseportal.de

Bonn (ost)

Am 6. Mai 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch, wobei insgesamt über 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im gesamten Bundesgebiet beteiligt waren.

Die Mitarbeiter der FKS befragten über 7.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften mehr als 500 Geschäftsunterlagen. Dabei wurden alle Aktivitäten der Branche wie das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Sendungen aller Art ins Visier genommen.

Vor Ort leitete die FKS mehr als 50 Straf- und etwa 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 32 Fällen wurden Beschäftigte ohne Aufenthaltstitel entdeckt, was zu Verfahren gegen Arbeitgeber wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung führte. Es wurden auch 140 Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten und 90 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt.

Bei den Befragungen wurden mehr als 1.700 Hinweise gefunden, die weitere Prüfungen erfordern. Diese Hinweisen werden nun vom Zoll untersucht. Darunter sind etwa 530 Fälle zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und 425 Fälle mit Anhaltspunkten für das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zusätzliche Information:

Der Zoll trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wesentlich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei, was faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen sowie lokale Prüftage auf Grundlage eines risikoorientierten Ansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Sofortmeldepflicht und Ausweismitführungspflicht: Im Bereich „Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe“ sind die Beschäftigten verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung melden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/arbeit_node.html.

Quelle: Presseportal

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