Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft bundesweit Kurierdienste auf illegale Beschäftigung. Über 2.900 Beschäftigte der Hauptzollämter sind im Einsatz, darunter 75 in Braunschweig.
Braunschweig: Schwerpunktprüfung Kurierdienste

Braunschweig (ost)
Am vergangenen Mittwoch, dem 06.05.2026, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine verstärkte verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche im gesamten Bundesgebiet durch. Seit Januar gilt in dieser Branche ein allgemeiner Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Aufgrund der oft nicht vollständig vergüteten langen Arbeitszeiten und der vielen ausländischen Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten und sogenannten Drittländern steht die Branche im Fokus der FKS.
Insgesamt waren bundesweit über 2.900 Mitarbeiter aller Hauptzollämter im Einsatz. Das Hauptzollamt (HZA) Braunschweig beteiligte sich mit 75 Zöllnerinnen und Zöllnern der drei FKS-Standorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim. Zusätzlich waren zehn Mitarbeiter anderer Behörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei beteiligt. Die Prüfung konzentrierte sich auf alle Tätigkeiten der Branche, darunter das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von (Paket-)Sendungen aller Art. Mitarbeiter wurden hauptsächlich im Transport und der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren angetroffen. Die FKS führte unter anderem Prüfungen an verschiedenen Verteilzentren in Salzgitter, Lengede, Bad Harzburg und Hildesheim durch.
Im Zuständigkeitsbereich des HZA Braunschweig wurden insgesamt 271 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und -bedingungen befragt. Es gab zunächst keine Anzeichen für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten seitens der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Dennoch müssen die Geschäftsunterlagen und Informationen aus den Befragungen weiter geprüft werden. Dies könnte zu Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Schwarzarbeit) oder illegaler Beschäftigung von Ausländern führen. In den Zuständigkeitsbereichen der kooperierenden Behörden gab es hingegen verschiedene Verstöße.
Quelle: Presseportal








