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Bremen: Polizei kontrolliert an der A1 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs

Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs an der A1. Gravierende Verstöße wurden festgestellt.

Foto: Depositphotos

Oldenburg/LK Vechta (ost)

Am Dienstag (14.04.2026) haben 16 Polizeibeamte der Polizeidirektion Oldenburg in Zusammenarbeit mit der Polizei Bremen von 08.30 bis 15 Uhr an der Autobahn A1, in der Gemeinde Dinklage, Kontrollen an Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt. Insgesamt wurden 28 Transporteinheiten überprüft und verschiedene Verstöße festgestellt:

Ein 56-jähriger Fahrer war mit seinem Sattelzug auf dem Rückweg von einem Gefahrguttransport unterwegs. Der Sattelanhänger war beladen mit einem 45-Fuß-Container. Bei der Messung des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass der hintere Unterfahrschutz ausgefahren war. Durch diese bauliche Veränderung verlängerte sich die Gesamtlänge des Sattelzuges um 35 cm auf insgesamt 17,00 m. Somit wurde das gesetzlich zulässige Höchstmaß für diese Fahrzeugkombination überschritten. Da der Fahrer keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorzeigen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zusätzlich zu dem Bußgeldverfahren gegen den Fahrer leiteten die Beamten auch ein Vermögensabschöpfungsverfahren gegen den verantwortlichen Beförderer ein, da dieser durch die Verwendung des überlangen Gespanns einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz erlangt haben könnte.

Einem anderen 52-jährigen Fahrer wurde mit seinem LKW-Gespann die Weiterfahrt untersagt, da auch diese Fahrzeugkombination die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen überschritten hat. Während der Kontrolle des Gliederzugs stellten die Einsatzkräfte fest, dass die gesetzlich vorgeschriebene Länge um mehr als 100 cm überschritten wurde. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Bei der Kontrolle eines Sattelzugs lag der Fokus der polizeilichen Maßnahmen neben der Überprüfung der gefährlichen Ladung auch auf dem Fahrer. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 36-jährigen Fahrer eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorlag. Nachdem die Identität des Fahrers zweifelsfrei festgestellt, die aktuelle Adresse aufgenommen und die entsprechenden Behörden informiert wurden, konnte der 36-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

Bei der Kontrolle eines anderen Sattelzugs wurden erhebliche Mängel an der Bereifung des Sattelanhängers festgestellt. Der 48-jährige Fahrer transportierte insgesamt 16 Tonnen Lithium-Ionen-Solarspeicher mit seinem Gespann. Während der technischen Kontrolle des Sattelanhängers bemerkten die Beamten einen schwerwiegenden Mangel: Ein Reifen der Aufliegerachsen war so stark beschädigt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Ein plötzliches Platzen des Reifens während der Fahrt hätte aufgrund des hohen Gewichts und der Beschaffenheit der Ladung katastrophale Folgen haben können. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten ordneten den Austausch des defekten Reifens direkt am Kontrollort an. Erst nach einem fachgerechten Reifenwechsel und der Wiederherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit durfte der 48-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Gegen ihn und den Halter des Fahrzeugs wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

Am Ende der Kontrolle wurde ein deutscher Sattelzug aus dem Verkehr gezogen, dessen Ladung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Der 48-jährige Fahrer transportierte insgesamt 22 Tonnen hochgefährliche Chemikalien, bestehend aus Cyanchlorid und Allylalkohol. Die Fracht, die als flüssig, ätzend und brennbar gekennzeichnet war, war auf der Ladefläche unzureichend gesichert, sodass zahlreiche Fässer aus Kunststoff und Stahl während der Fahrt verrutschten. Bei der Begutachtung der Ladefläche stellten die Beamten fest, dass mehrere Behälter bereits deutliche Beschädigungen in Form von tiefen Kratzspuren und Dellen aufwiesen. Besonders kritisch bewerteten die kontrollierenden Beamten den Zustand mehrerer Kunststofffässer, die durch die Krafteinwirkung der verrutschten Ladung derart gestaucht und eingedellt waren, dass ein Austreten der hochgiftigen Substanzen bei Fortsetzung der Fahrt nicht mehr auszuschließen war. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Umladung und Sicherung untersagt. Aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften leiteten die Kontrollkräfte gegen den Fahrer, den Verlader sowie den Gefahrgutverantwortlichen des Beförderungsunternehmens Verfahren ein, die jeweils empfindliche Bußgelder nach sich ziehen dürften.

Quelle: Presseportal

nf24