Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung “Brigade N’Hamedu Deutschland” festgenommen, die Gewaltaktionen durchführten und in Deutschland aktiv waren.
Brigade N’Hamedu Deutschland: Festnahme von zwei Verdächtigen

Karlsruhe (ost)
Heute (15. September 2026) hat die Bundesanwaltschaft aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2026
die eritreische Staatsangehörige Merhawi A. und den deutschen Staatsangehörigen Shimangus T.
in der Umgebung von Saarbrücken sowie in Stuttgart von Beamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen.
Den Beschuldigten wird dringend die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Merhawi A. wird auch Landfriedensbruch in zwei Fällen (§ 125 Abs. 1 Var. 1 und 3 StGB) vorgeworfen.
In den Haftbefehlen wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Im August 2022 wurde die Gruppe “Brigade N’Hamedu Deutschland” gegründet. Es handelte sich um eine international vernetzte unabhängige Gruppierung, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Sie verfolgte dieses Ziel auch durch gewaltsame Aktionen gegen lokale Veranstaltungen von Unterstützern der eritreischen Regierung. Die Mitglieder der Gruppe betrachteten Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und Vertreter der Staatsgewalt – wie z.B. Polizeikräfte, die zur Sicherung der Veranstaltungen eingesetzt wurden – als legitimes Mittel. Bei Veranstaltungen der eritreischen Diaspora, die der Regierung treu ergeben sind, am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart griffen zahlreiche Mitglieder der “Brigade N’Hamedu Deutschland” die Teilnehmer und die eingesetzten Polizeikräfte an. Die Ausschreitungen wurden von Führungskräften der Gruppe koordiniert, die auch zur Anwendung potenziell tödlicher Gewalt aufriefen. Entsprechend diesen Anweisungen setzten die Angreifer gezielt Wurf- und Schlaggegenstände gegen den Kopfbereich der Opfer ein. Bei den Vorfällen wurden zahlreiche Polizeibeamte und einige Teilnehmer der Veranstaltungen teilweise schwer verletzt. Im Sommer 2024 kündigte die “Brigade N’Hamedu Deutschland” an, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen außerhalb Eritreas abzusehen.
Merhawi A. war ab August 2022 Mitglied der “Brigade N’Hamedu Deutschland”. Anfang 2023 übernahm er die Position des Generalsekretärs. Shimangus T. trat der Gruppe im November 2022 bei und wurde kurz darauf erster Vorsitzender. Beide Beschuldigten waren maßgeblich an der Entwicklung der Strukturen der “Brigade N’Hamedu Deutschland” sowie an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt. Merhawi A. war auch aktiv an den Ausschreitungen in Gießen beteiligt. In einem Fall führte er eine Gruppe von Angreifern an.
Merhawi A. und Shimangus T. werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über die Durchführung der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 26. März 2025 aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnräume der Beschuldigten durchsuchen lassen (siehe Pressemitteilung Nr. 20 vom 26. März 2025).
Quelle: Presseportal








