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Bundespolizei verlängert Mitführverbot am Hannover Hbf

Die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Die Generaldirektion der Bundespolizei Hannover hat beschlossen, das Verbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Skizze) zu verlängern.

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Ausnahmen können der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung entnommen werden. Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen strafrechtlichen / ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Bereich des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der „Raschplatzhalle“ und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Sonntag, 1. Juni 2025, 00:00 Uhr bis Montag, 30. Juni 2025, 24:00 Uhr

Die Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Gewalttaten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Situation deutlich spürbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.

Zusätzlich informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch das Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter aufgrund möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

nf24