Die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen in Hamburger Bahnhöfen wird bis 30. September 2026 verlängert.
Bundespolizei verlängert Mitführverbot in Hamburger Bahnhöfen

Hannover (ost)
Die Generaldirektion der Bundespolizei in Hannover verlängert das Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2026.
Die Allgemeinverfügung betrifft grundsätzlich alle Personen, Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung aufgeführt.
Die Überwachung der Einhaltung der Allgemeinverfügung erfolgt durch Einsatzkräfte der Bundespolizei. Verstöße gegen diese Verbote können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverboten) oder Beförderungsausschlüssen führen. Unabhängig von möglichen straf- / ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) kann auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen verhängt werden.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausgenommen Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor (siehe Skizzen).
Der Zeitraum der Allgemeinverfügung ist wie folgt begrenzt: Dienstag, 1. September 2026, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 30. September 2026, 24:00 Uhr
Die Allgemeinverfügung wird aufgrund der wahrnehmbaren Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, erlassen, was die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigt.
Die Bundespolizeidirektion Hannover informiert ergänzend:
– Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und kann gegebenenfalls verboten sein oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z. B. Verbot des Tragens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen). – Waffen, auch zur Selbstverteidigung gedacht, vermitteln eine trügerische Sicherheit. Sie können das eigene Risiko erhöhen, zu Gewalt eskalieren und zu einer Vergrößerung des Schadens führen. – Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zur Beruhigung der Situation beitragen können. – Waffen erschweren es Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. – Im schlimmsten Fall kann die Waffe abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. – Der Einsatz von Waffen kann schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Umgebung befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der andere auf die Situation aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal








