Ein 2-jähriger Junge wurde von einem E-Scooter angefahren. Die Polizei warnt vor falscher Nutzung und gibt Tipps zur sicheren Verkehrsteilnahme.
Celle: E-Scooter Unfall mit Kleinkind, Polizei gibt Sicherheitstipps

Celle (ost)
Ein Kleinkind wurde gestern bei einem Verkehrsunfall auf dem Heeseplatz leicht verletzt, das zwei Jahre alt ist. Gegen 19:20 Uhr fuhr ein 16-Jähriger verbotenerweise mit seinem E-Scooter auf den Heeseplatz. In der Nähe des dortigen Spielplatzes befand sich eine Familie mit Kindern. Plötzlich überquerte ein 2 Jahre alter Junge den Weg des E-Scooter-Fahrers. Der Jugendliche bemerkte dies anscheinend zu spät und stieß gegen das Kleinkind. Der Junge wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht, der E-Scooter-Fahrer blieb unverletzt. Ob ein Sachschaden entstanden ist, ist noch unklar. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Jugendlichen, außerdem erwartet ihn ein Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenbildes und werden besonders für kurze Strecken gerne genutzt. Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind, sollten die geltenden Vorschriften jedoch bekannt sein und beachtet werden. Grundsätzlich dürfen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Ist keine entsprechende Verkehrsfläche vorhanden, ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen hingegen nicht befahren werden, es sei denn, es gibt eine entsprechende Beschilderung, die dies ausdrücklich erlaubt.
E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht gestattet und kann die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen. Auch für E-Scooter-Fahrer gelten die Regeln für Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Verstöße können mit Geldstrafen, Punkten im Fahreignungsregister oder weiteren rechtlichen Konsequenzen belegt werden (Fahrverbot, Strafverfahren usw.). E-Scooter sollten immer so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Insbesondere Gehwege, Einfahrten, Haltestellen und Bereiche, die von Menschen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden, müssen freigehalten werden.
Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Die Fahrzeuge dürfen maximal 20 km/h fahren und müssen über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen. Obwohl es keine Helmpflicht gibt, wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen. Rücksicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von der Art der Teilnahme am Verkehr.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle entspricht. 1.665 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,79% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330 Fälle, was 81,86% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) 13.995 Unfälle (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 Unfälle (1,73%). Insgesamt gab es 423 Tote, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte auf den Straßen Niedersachsens.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 211.737 |
| Unfälle mit Personenschaden | 32.471 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 4.271 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.665 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 173.330 |
| Ortslage – innerorts | 24.125 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.995 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.672 |
| Getötete | 423 |
| Schwerverletzte | 5.122 |
| Leichtverletzte | 36.247 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








