Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn stoppten Fahrer ohne Fahrerlaubnis und mit unerlaubter Waffe auf Autobahnparkplatz.
Delmenhorst: Verkehrskontrollen auf Autobahn 1 führen zu Ermittlungsverfahren

Delmenhorst (ost)
Am Sonntag, den 21. Juni 2026, gegen 7:50 Uhr, planten Polizeibeamte der Autobahnpolizei Ahlhorn die Kontrolle eines Autos, dessen TÜV abgelaufen war.
Um dies zu tun, wurde das Fahrzeug, das zuvor auf der Richtungsfahrbahn Osnabrück unterwegs war, auf einem Parkplatz zwischen der Anschlussstelle Wildeshausen-West und dem Dreieck Ahlhorner Heide angehalten und überprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Fahrer ein 17-jähriger aus dem Landkreis Rotenburg war, der keine Fahrerlaubnis besaß. Um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen, hatte er das kurz zuvor erworbene Auto mit falschen Kennzeichen versehen.
Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm und seinem 20-jährigen Beifahrer untersagt.
Circa zehn Minuten später kontrollierten Polizistinnen ein Auto, das ebenfalls auf der Autobahn 1 in Richtung Osnabrück unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrers und des Fahrzeugs auf einem Autobahnparkplatz im Bereich der Gemeinde Bakum stellten sie verschiedene Verstöße fest.
Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis, zeigte körperliche Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum hindeuteten, und hatte eine geladene Druckluftwaffe griffbereit im Fahrzeug.
Außerdem forderte die Zulassungsstelle die Entfernung der Siegelung des Autos, da es seit geraumer Zeit ohne Versicherungsschutz gefahren wurde. Die Polizistinnen beschlagnahmten die Druckluftwaffe vor Ort und entwerteten die Kennzeichen.
Nachdem ein Drogenvortest eine mögliche Beeinflussung durch THC und Kokain zeigte, musste der Mann die Polizistinnen zur Dienststelle begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Gegen den 32-jährigen Hamburger wurde ein umfangreiches Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Waffengesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss eingeleitet. Die Autoschlüssel wurden sichergestellt, um die Weiterfahrt zu verhindern.
Quelle: Presseportal








