Ein 57-Jähriger bedrohte eine Gruppe Minderjähriger nach einem Klingelstreich mit einer Gasdruckpistole, die einer Schrotflinte ähnelt. Die Polizei hat Ermittlungsverfahren gegen beide Parteien eingeleitet.
Diepholz: Bedrohung von Minderjährigen mit Anscheinswaffe

Diepholz (ost)
Am 07.09.2026 gegen 20:30 Uhr soll ein 57-Jähriger eine Gruppe von fünf Minderjährigen im Alter von 13 bis 15 Jahren im Koppelweg mit einer Pistole bedroht haben. Vorher soll die Gruppe laut dem 57-Jährigen einen Streich gespielt haben, bei dem seine Klingel und die Haustür beschädigt wurden. Niemand wurde verletzt.
Nach Aufforderung durch die Polizei übergab der 57-Jährige die Waffe. Es handelte sich um eine Gasdruckpistole, die einer abgesägten Schrotflinte ähnelte. Die Waffe wurde konfisziert.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den 57-Jährigen wurde wegen des Verdachts der Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Auch gegen die fünfköpfige Gruppe wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung eröffnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt ist. Dazu gehören auch Gegenstände, die echten Schusswaffen sehr ähnlich sehen. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Quelle: Presseportal








