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E-Scooter Kontrollen im Landkreis Northeim

Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen wurden zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Symbolbild E-Scooter und Mobiltelefon
Foto: Presseportal.de

Northeim (ost)

Der Landkreis Northeim, Montag, 12.10.2026 bis Freitag, 16.10.2026

Northeim (Mar) – Im Zuge von gezielten Kontrollen wurden in der vergangenen Woche im Landkreis Northeim zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. Die eingesetzten Beamten trafen vor allem auf Minderjährige, die mit nicht zugelassenen, nicht versicherten oder manipulierten Fahrzeugen unterwegs waren. Nur ein kleiner Teil der im Straßenverkehr genutzten E-Scooter konnte überprüft werden.

Die Nutzung ist für unter 14-Jährige verboten

Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht mit E-Scootern am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Modell als “Kinder-E-Scooter” beworben wird oder eine Altersangabe wie “ab 6 Jahren” hat. Elektrokleinstfahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen erst ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Sie müssen eine Betriebserlaubnis haben, auf maximal 20 km/h begrenzt sein und eine Haftpflichtversicherung mit gültigem Versicherungskennzeichen haben. Ein Führerschein ist für solche Fahrzeuge nicht erforderlich, aber selbst 14-Jährige können Punkte in Flensburg sammeln, auch ohne Führerschein.

Eltern tragen ebenfalls Verantwortung: Wenn ein Halter vorsätzlich zulässt, dass ein Fahrzeug ohne erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz im Straßenverkehr genutzt wird, kann dies nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar sein. Das Gleiche gilt, wenn das Fahren eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ermöglicht wird. Je nach Fall drohen Strafverfahren sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.

E-Scooter im Straßenverkehr: Fokus auf Manipulationen und Verstöße

E-Scooter können auf verschiedene Weisen manipuliert werden, um Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h zu erreichen. Fahrer*innen versuchen manchmal, die Geschwindigkeit per App zu reduzieren oder das Fahrzeug zu sperren, wenn sie einen Streifenwagen bemerken. Auch Versicherungskennzeichen werden nicht korrekt angebracht oder während der Fahrt verdeckt. Den Einsatzkräften sind diese technischen Methoden bekannt, und es wird konsequent dagegen vorgegangen.

Solche Manipulationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Je nach Situation können Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch sowie Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis, in Betracht kommen.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und keine Spielzeuge. Daher gelten für ihre Nutzung entsprechende Verkehrsregeln und gesetzliche Bestimmungen. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen. Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten die einschlägigen Vorschriften für Kraftfahrzeugführer.

Ein Versicherungskennzeichen allein beweist nicht, dass ein Fahrzeug alle Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es bestätigt insbesondere nicht, dass das Fahrzeug auch technisch und rechtlich für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Bilanz der Kontrollen

Die häufigsten festgestellten Regelverstöße während der Kontrollwoche waren das Fahren zu zweit, das Befahren von Gehwegen sowie Fluchtversuche vor Kontrollen, bei denen Fußgänger*innen, andere Verkehrsteilnehmer*innen und die Fahrer*innen selbst gefährdet wurden. Es wurden auch sogenannte “China-Bikes” entdeckt, die ohne Treten Geschwindigkeiten von mehr als 25 km/h erreichen. Je nach Bauart und technischer Einstufung dieser Fahrzeuge sind eine Fahrerlaubnis, eine Zulassung und eine entsprechende Versicherung erforderlich.

Während einer Kontrolle ergab sich der Verdacht auf eine technische Manipulation eines E-Scooters. Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine richterliche Anordnung erwirkt, auf deren Basis der E-Scooter sowie das zur Steuerung verwendete Mobiltelefon zur Beweissicherung beschlagnahmt wurden.

Im Rahmen der Kontrollwoche ergab sich folgende Bilanz: – 61 E-Scooter und 2 weitere Fahrzeuge (“China-Bikes”) kontrolliert – 25 Mal die Weiterfahrt untersagt – 14 Mal Übergabe an Erziehungsberechtigte – Festgestellte Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz (9), Fahren ohne Fahrerlaubnis (7) und der dazugehörige Halterverstoß aufgrund des Zulassens der Eltern (7). Weitere Verstöße aufgrund des vorgeschriebenen Mindestalters, fehlende Versicherungskennzeichen, unerlaubte Mitnahme einer zweiten Person und gefährliche Fahrmanöver.

Kontrollen und Präventionsarbeit werden fortgesetzt

Die Polizeiinspektion Northeim setzt sowohl auf konsequente Kontrollen als auch auf Aufklärung und Prävention. Das Präventionsteam engagiert sich seit langem für die Verkehrssicherheit und informiert unter anderem über die Regeln und Risiken bei der Nutzung von E-Scootern. Diese Präventionsarbeit wird auch in Zukunft fortgesetzt. Die Polizei wird weiterhin gezielte Kontrollen durchführen. Jugendliche sollten sich der Risiken bewusst sein: Wer technische Grenzen umgeht, ohne Versicherungsschutz fährt oder sich einer Kontrolle entzieht, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen und kann den späteren Erwerb eines Führerscheins gefährden. Auch Eltern können aufgrund ihrer Halterverantwortung im Falle eines Unfalls in Regress genommen werden.

Die Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Northeim, Simone Köhler, empfiehlt daher: “Informieren Sie sich vor dem Kauf dieser Fahrzeuge über die rechtlichen Voraussetzungen und besprechen Sie mit Ihren Kindern die Regeln, um unnötige Unfallgefahren und Rechtsfolgen zu verhindern.”

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% entspricht. 1.665 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,79% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330 Fälle, was 81,86% entspricht. Innerorts gab es 24.125 Unfälle, was 11,39% aller Unfälle ausmacht. Außerorts (ohne Autobahnen) wurden 13.995 Unfälle registriert, was 6,61% entspricht. Auf Autobahnen ereigneten sich 3.672 Unfälle, was 1,73% aller Unfälle ausmacht. Insgesamt gab es 423 Getötete, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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