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Einbeck: Unerlaubtes Betreten eines Gartens

Die Polizei wurde gerufen, weil zwei Personen sich unberechtigt in einem Garten aufhielten. Der Eigentümer hatte den Mann bereits zuvor aufgefordert, das Grundstück nicht mehr zu betreten.

Foto: unsplash

Einbeck (ost)

Einbeck (Kr.) Samstag, 23.11.2024; 15:16 Uhr

Am Nachmittag des Samstags, den 23.11.2024, wurde die örtliche Polizei von dem Besitzer eines Gartens in der Schlachthofstraße gerufen, da sich dort zwei Personen unbefugt aufhielten. Bei ihrer Ankunft trafen die Polizeibeamten auf einen 47-jährigen Einbecker und seine Partnerin, die auf dem Gartengrundstück arbeiteten. Schon Tage zuvor hatte der Besitzer dem Mann mitgeteilt, dass er den Garten nicht mehr betreten dürfe, nachdem der geplante Verkauf des Grundstücks an seinen Vater nicht zustande gekommen war. Der Einbecker schien dies offensichtlich nicht akzeptieren zu wollen und nutzte den Garten weiterhin für sich und seine Freundin. Die Polizei erteilte dem Uneinsichtigen einen Platzverweis für das gesamte Gartengelände und leitete auf Antrag des Besitzers ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen ihn ein.

Quelle: Presseportal

nf24