Eltern von Kindern auf E-Scootern angezeigt. Polizei prüft Verstoß gegen Gesetze für E-Scooter-Nutzung in Deutschland.
Eltern angezeigt: Kinder auf E-Scootern

Rotenburg (Wümme) (ost)
++ Eltern werden untersucht: Kinder fahren auf E-Scootern ++
Rotenburg. Am Samstagnachmittag begann die Polizei Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern von zwei Kindern, die mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Es wird nun überprüft, ob die Eltern die Fahrten erlaubt haben.
Die Verwendung von E-Scootern ist in Deutschland erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Obwohl keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, gelten für die Fahrzeuge spezielle gesetzliche Anforderungen. Dazu gehört insbesondere, dass Kinder unter 14 Jahren keine E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fahren dürfen.
++ Zwei Personen leicht verletzt nach Abkommen von der A1 ++
BAB 1/Gyhum. Am Sonntagnachmittag verlor ein 72-jähriger Fahrer eines Daimler zwischen den Anschlussstellen Elsdorf und Bockel in Fahrtrichtung Bremen aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug und verließ die Autobahn.
Das Fahrzeug geriet auf den Grünstreifen und kam schließlich im Graben zum Stehen. Die Feuerwehr musste die Türen des Fahrzeugs öffnen, um den 72-jährigen Fahrer und seine 74-jährige Beifahrerin zu befreien.
Beide Insassen erlitten leichte Verletzungen und wurden ärztlich versorgt.
++ Widerstand bei Festnahme – Polizistin leicht verletzt ++
Rotenburg-Unterstedt. In der Nacht zum Samstag musste die Polizei gegen 02.10 Uhr einen 42-jährigen Mann nach einem Vorfall häuslicher Gewalt in Gewahrsam nehmen. Dabei leistete der Beschuldigte Widerstand. Der Mann wurde daraufhin zu Boden gebracht und fixiert.
Dabei wurde eine 34-jährige Polizistin leicht verletzt, blieb jedoch einsatzfähig. Der Beschuldigte stand zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle entspricht. 1.665 Unfälle waren auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen, was 0,79% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen 173.330 Unfälle waren Sachschadensunfälle, was 81,86% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) 13.995 Unfälle (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 Unfälle (1,73%). Insgesamt gab es 423 Getötete, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 211.737 |
| Unfälle mit Personenschaden | 32.471 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 4.271 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.665 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 173.330 |
| Ortslage – innerorts | 24.125 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.995 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.672 |
| Getötete | 423 |
| Schwerverletzte | 5.122 |
| Leichtverletzte | 36.247 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








