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Emden: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Eine 19-jährige Frau aus Leer wurde beim Üben für die Führerscheinprüfung auf einem Supermarktparkplatz erwischt. Das Befahren öffentlicher Parkplätze ohne Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt, es gibt Alternativen für Fahranfänger.

Foto: unsplash

PI Leer/Emden (ost)

++Fahren ohne Fahrerlaubnis++

Leer – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein 19-jähriges Mädchen aus Leer ist einer falschen Information aufgesessen, als sie mit einem Freund üben wollte, um für die Führerscheinprüfung zu lernen. Am 29.07.2024 um 00:50 Uhr nutzten sie einen leeren Supermarktparkplatz an der Papenburger Straße. Einsatzkräfte bemerkten das langsam fahrende Fahrzeug. Trotz der glaubwürdigen Erzählungen der Beteiligten ändert dies nichts daran, dass das Befahren öffentlicher Parkplätze ohne Fahrerlaubnis nicht erlaubt ist. Personen ohne Führerschein, die üben möchten, dürfen dies nur auf eindeutig erkennbaren und vom Straßenverkehr abgetrennten privaten Flächen mit Erlaubnis des Eigentümers tun. Eine Alternative sind Verkehrsübungsplätze, die jedoch im Voraus gebucht werden müssen. Außerdem muss eine geeignete Begleitperson dabei sein, die mindestens 25 Jahre alt ist, ein zugelassenes Auto besitzt und die Führerscheinklasse B hat. Informationen über Übungsplätze für Autos in der Nähe finden Sie beispielsweise auf den Seiten der Deutschen Verkehrswacht.

Quelle: Presseportal

nf24