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Emden: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Hotellerie und Gastronomie

Der Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung von Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten in Hotels und Gaststätten, um illegale Beschäftigung aufzudecken und Leistungsmissbrauch zu verhindern.

Bild Zoll
Foto: Presseportal.de

Oldenburg (ost)

Oldenburg, 8.06.2024: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg (FKS) beteiligte sich an im gesamten Bundesgebiet zeitgleich durchgeführte Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Im Fokus des Kontrolleinsatzes stand die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Beim Hauptzollamt Oldenburg befindet sich die FKS an Dienstsitzen in Oldenburg und Emden. Insgesamt waren im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes 53 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und überprüften im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes 64 Unternehmen sowie 295 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an Ihrem Arbeitsplatz.

“Unsere erste überschlägige Bilanz gibt uns Hinweise auf 56 arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße; darunter Fälle von Leistungsmissbrauch und Beitragsvorenthaltung”, erklärt Frank Mauritz Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.

An die am vergangenen Montag durchgeführten Einzelkontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen zur genaueren Überprüfung durch den Zoll gelangen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Kontakt:

Hauptzollamt Oldenburg
Pressesprecher
Frank Mauritz
Telefon: 0441 8009 1309
Mobil: 0160-725 0 999
E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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