Unbekannte Täter drangen in ein Haus in Friesoythe ein und flüchteten nach Störung durch Anwohner. Polizei bittet um Hinweise.
Friesoythe: Einbruch in Einfamilienhaus

Cloppenburg/Vechta (ost)
Friesoythe – Einbruch in Wohnhaus
Zwischen Donnerstag, dem 26. Februar 2026 um 23:30 Uhr und Freitag, dem 27. Februar 2026 um 00:50 Uhr betraten unbekannte Täter das Grundstück eines Einzelhauses in der Blumenstraße. Sie drangen gewaltsam in das Haus ein und durchsuchten die Räume. Dabei wurden sie von einem Anwohner gestört und flohen in eine unbekannte Richtung. Hinweise werden von der Polizei in Friesoythe (Tel.: 04491/9339-0) entgegengenommen.
Friesoythe – Unfallflucht
Zwischen Mittwoch, dem 25. Februar 2026 um 20:00 Uhr und Donnerstag, dem 26. Februar 2026 um 07:30 Uhr beschädigte ein derzeit unbekannter Fahrer ein geparktes Fahrzeug, einen schwarzen Mitsubishi Pajero/Montero, der auf einem Parkplatz in der Hauptstraße abgestellt war. Am Auto entstand ein Schaden von etwa 1.000,00 Euro. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise werden von der Polizei in Friesoythe (Tel.: 04491/9339-0) entgegengenommen.
Quelle: Presseportal
Einbruchstatistiken in Niedersachsen für 2022/2023
Die Einbruchsraten in Niedersachsen stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 6510 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 7646 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging jedoch von 1570 auf 1517 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank ebenfalls von 1299 auf 1244. Davon waren 1115 männlich, 184 weiblich und 509 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Einbrüchen in Deutschland mit 27061 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 6.510 | 7.646 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 1.570 | 1.517 |
| Anzahl der Verdächtigen | 1.299 | 1.244 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 1.115 | 1.068 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 184 | 176 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 509 | 434 |
Quelle: Bundeskriminalamt








