Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot bis 31. Juli 2026. Verstöße können zu Platzverweisen oder Beförderungsausschlüssen führen.
Gefährliche Werkzeuge verboten, Verlängerung der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Bremen.

Bremen (ost)
Die Polizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Bremen (siehe Abbildung).
Die Verfügung wird bis zum 31. Juli 2026 verlängert.
Die Verfügung gilt grundsätzlich für alle Personen, Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Verfügung aufgeführt.
Die Einhaltung der Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen strafrechtlichen / ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) kann auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen erhoben werden.
Der Geltungsbereich der Verfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs (siehe Abbildung) einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der Passage “Bürgerweide”.
Die Verfügung ist auf den folgenden Zeitraum beschränkt: Mittwoch, 1. Juli 2026, 00:00 Uhr bis Freitag, 31. Juli 2026, 24:00 Uhr
Der Hintergrund dieser Verfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, in der bundespolizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Zusätzlich informiert die Polizeidirektion Hannover:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms erklingt ein lauter, schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist es, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal








