Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern bis zum 31. August 2026.
Gefährliche Werkzeuge verboten, Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen in Hbf. Hannover

Hannover (ost)
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern jeglicher Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Abbildung).
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. August 2026.
Grundsätzlich betrifft die Allgemeinverfügung alle Personen, Ausnahmen sind in Abschnitt 3.2 der Verfügung aufgeführt. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen strafrechtlichen / ordnungswidrigen Verfahren gemäß dem Waffengesetz (WaffG) ist auch die Verhängung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung erstreckt sich über den gesamten Bereich des Hauptbahnhofs Hannover (siehe Abbildung), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der „Raschplatzhalle“ und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Die Allgemeinverfügung ist zeitlich auf den folgenden Zeitraum beschränkt: Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr
Der Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, in der Bundespolizeilichen Lage deutlich erkennbar sind und somit die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusätzlich informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:
Um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm) eine Möglichkeit, insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms ertönt ein lauter, schriller Ton, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal








